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BVerfGabe

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Klage gegen die Krisenmaßnahmen der europäischen Zentralbank befasst, und findet, dass die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wären. Nachdem die Bank aber nicht nur deutschem Recht unterliegt, soll sich jetzt noch der euopäische Gerichtshof damit befassen, ob das EU-Recht die Maßnahmen vielleicht doch erlauben würde. Wenn ich das richtig mitbekomme, ist das der erste Fall, wo sich das BVerfG an den EuGH wendet. Bisher haben die Verfassungsrichter ihre Urteile ohne das europäische Gericht gefällt. Nachdem die EU es ja auch immer noch nicht auf eine ernstgemeinte Verfassung bringt (der Versuch dazu ist damals krachend gescheitert und dann als "Vertrag von Lissabon" unter anderem Namen wiederauferstanden), frage ich mich ohnehin, ob es so etwas wie das deutsche Verfassungsgericht auf EU-Ebene überhaupt geben kann.