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Unehrenhaft

Und dann war da noch eine Wortmeldung eines Innenterroristen auf der Onlinepräsenz einer Wochenzeitung. Konkret äußert der Mecklenburg-Vorpommersche Innenminister Lorenz Caffier, dass er meint, Edward Snowden dürfe auf keinen Fall die Ehrendoktorwürde der Uni Rostock erhalten, weil $Sicherheit. Und überhaupt hätte das, was Snowden an die Öffentlichkeit gebracht hat, ja ohnehin schon jeder gewusst (ernsthaft?), und man dürfe auch nicht einfach einen Ehrendoktor für die Veröffentlichung von Geheimdienstunterlagen vergeben. Das finde ich alles, höflich ausgedrückt, kurios. Erstmal hat ein gewisser Herr Gauck die Ehrendoktorwürde eben jener Uni verliehen bekommen. Gaucks Leistungen (soweit ich das erkennen kann) beschrenken sich darauf, dass er Unterlagen von Geheimdiensten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Und Die Frage, was vor Snowden allgemein bekannt war dürfte der Herr Caffier gerne mal seine Parteivorsitzende fragen. Entweder muss sie gewusst haben, dass ihr Parteihandy von "Freunden" abgehört wird, dann hat sie grob fahrlässig gehandelt, oder es war vielleicht doch nicht ganz so allgemein bekannt, dass die westlichen Geheimdienste absolut alles von absolut Jedem wissen wollen. 

Aber der Herr Caffier dürfte ohnehin mal juristisch für seine Taten zur Rechenschaft gebracht werden. Immerhin war er als Landesminister für die (inzwischen gerichtlich festgestellten) unangemessenen Handlungen der Polizei rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm verantwortlich. Anstatt also Moralapostel zu spielen stünde es dem Herrn Caffier besser zu Gesicht, wenn er sich einfach zurückhielte. 

Lügenschutzklage

Erinnert ihr euch noch an das, was ich seit geraumer Zeit "Lügenschutzgeld" nenne? Das "Leistungsschutzrecht für Presseverlage", was die letzte Regierung beschlossen hat, und die SPD trotz anderslautender Ankündigungen nicht mal versucht hat aufzuhalten? Da war ja der letzte Stand der, dass kleinere Webseiten Inhalte von "Presseverlagen" komplett ausblenden, während Gppgle, die eigentlich gemeint waren, sich von den Verlagen schriftlich eine Erlaubnis geben lassen hat, deren Inhalte weiter kostenfrei anzeigen zu dürfen. Wer diese Erlaubnis nicht erteilt hat, ist danach aus dem News-Index geflogen. Im Ergebnis betrifft damit das Gesetz gerade Google also nicht.

Nun gibt es da eine neue Entwicklung: Die Verwertungsgesellschaft Media lässt verbreiten, sie wolle Google verklagen. Inwiefern Google Inhalte unerlaubt angezeigt hätte, kann ich weder in dem Heise-Artikel erkennen, noch erschließt sich mir das. Das einzige, was ich mir vorstellen kann: Ein Verlag, der bei Google unterschrieben hat, hat danach der Verwertungsgesellschaft Rechte übertragen, die jetzt meint, dass damit die Unterschrift bei Google nicht mehr gelten würde. Ob das juristisch überhaupt möglich ist, wage ich nicht einzuschätzen. In jedem Fall bleibt es emfehlenswert, Inhalte von Presseverlagen zu ignorieren, die nicht einigermaßen deutlich erlaubt haben, dass man auf sie verweisen darf, das Lügenschutzgeld ist ja ein einiger Haufen Rechtsunsicherheit.