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Harzt-VerweiGH

Neues Urteil vom EU-Gerichtshof: Dem Gericht wurde die Frage vorgelegt, ob Deutschland sich weigern kann, Ausländern Hartz IV zu zahlen. Konkret ging es um eine Rumänin, die in Deutschland zwar nie gearbeitet hat, aber die Grundsicherung nach Hartz IV erhalten wollte. Da hat gestern der EuGH geurteilt: Die deutsche Regelung ist mit EU-Recht vereinbar. Damit dürfte der Rumänin auch nach deutschem Recht die Zahlung verwehrt bleiben.