Skip to content

VDgierung

Das kam gestern nicht wirklich überraschend, aber Justiz- und Innenminister haben sich darauf geeinigt, wie sie mal wieder das ganze Volk irgendwelcher "schweren" Verbrechen verdächtigen wollen, und deswegen alle verbindungsdaten aller Bürger anlasslos speichern lassen wollen. 

Konkret sollen die Verbindungsdaten nun nicht für ein halbes Jahr, sondern zehn Wochen gespeichert werden. Bei Ortsangaben soll eine Speicherung für vier Wochen kommen. Und dann sollen irgendwie magisch Verbindungen zu Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) sowie zu Angeboten zur Seelsorge in Notlagen (Telefonseelsorge fällt da spontan ein) ausgenommen werden.

Soweit die Speicherung. Genutzt werden sollen die verdachtsfrei gesammelten Datentröge für "schwere" oder "schwerste" Straftaten, wobei nicht nur der bund, sondern auch die Länder Zugriffsrechte regeln dürfen. Ein Missbrauch der Daten soll dadurch unmöglich werden, dass irgendwie Datenhehlerei als Straftatbestand eingeführt werden soll, wobei ich mich spontan frage, ob das das Ende von "Steuer-CDs" bedeuten soll. Und ob Datenhehlerei vielleicht eine "schwerste Straftat" werden könnte, zu deren Aufklärung verdachtsfrei gespeicherte Verbindungsdaten genutzt werden dürften.

Der Justizmaaß, der vor bummelig einem Jahr ein Urteil des EuGH begrüßt hatte, mit dem die Richtlinie zur ursprünglichen Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, ist also seinem Parteichef gefolgt, der ja seit geraumer Zeit unsubstanziiertes Geblubber für verdachsfreie Datenspeicherung propagiert. Das finde ich insofern nicht überraschend, als eben dieser Maaß ja vor dem Urteil mal angekündigt hatte, dass die Vorratsdatenspeicherung unabhängig vom Urteil kommen würde. Da ist er sich langfristig also treu in seinem Hin- und Hergekippe.

Was die beiden höchstrichterlichen Urteile angeht, habe ich noch keine juristische Einschätzung gelesen, inwiefern der Rahmen jetzt in die verfassungsgerichtlich und europarechtlich sowie entlang der EU-Menschenrechtskonvention noch passen mag. Aber zu bedenken ist, dass beim BVerfG-Urteil von einem Überwachungsdruck die Rede war, und seitdem bekannt geworden ist, dass und wie Geheimdienste alle Handlungen aller Personen überwachen, speichern und auswerten. In der Richtung hätte es dem Justizminister gut angestanden, eben gerade keinen neuen Trog aufzustellen, der Schweine anlockt. Aber wie sangen schon zur letzten großen Koalition Interessierte? "Wer hat uns verraten...?"