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VDwurf

Und dann ist das passiert, was sich bereits angekündigt hatte: Die Regier hat einen ersten Gesetzentwurf der Verratsdatenspeicherung veröffentlicht. Und es zeigt sich, völlig unterraschend, dass der Entwurf diverse Versprechen des feinen Herrn Justizmaaß als unzutreffend entlarvt. mal ganz davon abgesehen, dass der Entwurf auch mal wieder mit unbestimmten Rechtsbegriffen um sich wirft, wird natürlich der Zugriff auf Verbindungsdaten nicht beschränkt auf die Aufklärung der berühmten schweren Straftaten (also Mord und ähnlich fiese Taten), sondern natürlich wieder für so ziemlich alles, was irgendwer nicht mag. Und entsprechend sehen auch die Reaktionen aus: Die Kritik der Opposition ist ja immer zu erwarten, aber es regnet eben auch wieder Kritik der IT-Verbände, und (das hätte man erstmal von einer Verratsdatenspeicherung nicht erwartet) von Whistleblower-Unterstützern. Denn in dem Gesetzentwurf sollen nicht nur sämtliche Verbindungsdaten sämtlicher Bürger für höchstens mindestens die neue Mindesthöchstspeicherfrist gespeichert werden, sondern da wird auch der lustige Straftatbestand der datenhehlerei eingeführt, der so schwammig formuliert ist, dass dabei auch die Weitergabe Nicht-öffentlicher Informationen durch Journalisten und Whistleblower plötzlich eine Straftat wäre. Ausgenommen sind komischerweise Personen, die nicht-öffentliche Bankdaten an Finanzämter verscherbeln. Das steht da zwar nicht genau so, ist aber relativ offensichtlich.

Und so bleibt am Ende nur das Urteil: Ziel völlig verfehlt. Setzen, Sechs.