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Erbauliche Meldung aus USA. Da gab es ein Gerichtsverfahren, weil der Musikkonzern Warner behauptet, Rechte an dem überaus anspruchsvollen Musikstück 'Happy Birthday to you' zu halten, was ein Filmemacher bestritten hat. Konkret geht es bei der Behauptung von Warner nicht um die Melodie, die bereits im Jahre 1893 erstmalig dokumentiert wurde, da aber noch zu einem anderen Text ('Good Morning to you'). Daran sind bereits sämtliche Verwertungsrechte erloschen. Vielmehr ging es um den überaus anspruchsvollen und komplexen Text des Liedes. Der wurde irgendwann in der Zeit vor 1935 in mühevoller Kleinarbeit auf achtzig Datenträgern - ach nein, das war etwas anderes... Jedenfalls von zwei Frauen gemeinsam erstellt. Deren biologische und juristische Nachfahren sollten die rechte an Lied und Text an die juristischen Vorfahren von Warner verkauft haben.

Nun zum Gerichtsverfahren. Da war vor kurzem ein Buch aufgetaucht, in dem Melodie und Text gemeinsam abgebildet waren, was bereits im Jahre 1922 erstmalig erschienen ist, wobei in einer Attribution darauf verwiesen wurde, dass der Abdruck mit Genehmigung einer Firma Summy erfolgt sei. Der damals verpflichtende Hinweis auf eventuelle Schutzrechte war dabei aber nicht angegeben. Im Verfahren spielte dieses Buch nun aber keine so zentrale Rolle, der Richter hat sich vielmehr an die insgesamt drei Verträge zwischen den Kleinkünstlern und den Rechteverwertern orientiert, und kam dabei zu dem Schluss, dass keiner der Verträge nachweislich die Rechte am Liedtext betroffen hätte. Damit war dann auch die Frage unwischtig, ob in den 1930ern ein 1922 bereits rechtfrei abgedrucktes Lied noch irgendwelche Schutzrechte genießen könnte. Anders als heute war damals in USA die Schutzfrist auf "geistiges Eigentum" noch deutlich begrenzt.

Ergebnis der richterlichen Untersuchung in erster Instanz: Warner konnte nicht beweisen, überhaupt jemals die Verwertungsrechte am Liedtext erworben zu haben. Damit dürfte Warner auch keinen Anspruch auf die jährlich bummelig 2 Mio Dollar haben, die der Konzern mit einem ziemlich alten Stück Musik inklusive trivialem Text bisher pro Jahr eingenommen hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht zwingend rechtskräftig, wahrscheinlich klagt Warner sich noch durch die Instanzen, um auch in Zukunft aufwandsfreien Wohlstand genießen zu können.