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Schadtube

Erinnert ihr euch noch, wie vor zwei Jahren eine Abmahnwelle lief, bei der Personen dafür abgemahnt wurden, dass sie bei RedTube angeblich illegal Streams geschaut hätten? Die Abmahnungen waren ja reichlich dünn begründet, weil sich Streaming von außen schwer bis gar nicht nachweisen lässt. Mal ganz davon abgesehen, dass auch die Richter in Köln zu Unrecht die Herausgabe der Anschlussinhaber hinter einer ziemlich langen Liste an IP-Adressen abgenickt hatten (weswegen der Richtervorbehalt bei mir gerne Redtubevorbehalt genannt wird). Nun, der frühere Anwalt der Kanzlei Urmann + Collegen hat sich jetzt nach seiner Entlassung als Anwalt noch ein Urteil eingefangen, wo er für den von ihm verursachten Schaden haftet, denn die Abmahnungen, die ja in die tausende gingen, seien eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gewesen. Ich hoffe mal für den Herrn Collegen^WUrmann, dass er, anders als bei der Wurstfirma, deren Insolvenz er verschleppt hat, hier genug Geld parat hat, oder eine wirklich gute Versicherung. In dem Fall könnte er den Vertrag aber beizeiten los sein, denn der Schaden dürfte sich eher nicht so knapp halten. (Lawblog und Internet-Law berichten)

Was mir ja bei der ganzen Geschichte auffällt: Die Behauptungen der angeblichen Urheberrechtsverletzungen waren sehr schnell in der Welt, die Abmahnungen dazu auch. Den ganzen Mist wieder einzufangen dauert aber auffallend lange. Immerhin ist die Abmahnerei gerade bummelig zwei Jahre her. Mal ganz davon abgesehen, dass da neben Urmel mindestens ein weiterer Anwalt beteiligt war, der weniger breit in den Medien aufgetaucht ist, und seine Anwaltszulassung vermutlich sogar noch hat. Raubmordkopierabmahnerei scheint kein ganz unlukratives Geschäft zu sein, wenn man es nicht absurd übertreibt.