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Spamtent

Mal wieder eine Wortmeldung der sogenannten Qualitätspresse: Vor dem Landgericht Köln argumentierte gerade erst der Verlag der Regierungspostille, dass einerseits der Werbeflächenverkäufer mit pseudo-journalistischem Beiwerk (wie durch einen Verlagsvertreter bereits vor einem Gericht vorgetragen) in einem Wettbewerbsverhältnis zur Werbeanzeigeverhinderungsfirma mit eigenwilligem Geschäftsmodell Eyo stünde, sondern auch, dass die Werbeanzeigen "Content" seien. Weil man ja durch sogenannten "Content" in Form von Werbung über Sonderangebote informiert würde. Was der Verlagsvertreter bestimmt nur vergessen hat zu erwähnen: Über welche Sonderangebote informiert Werbung, durch die ungeschützte Besucher der Werbseiten mit Malware wie Verschlüsselungstrojanern infiziert werden? Und wenn das doch alles "Content" wäre, wann beliebt der Springer-Verlag dann mal für den durch ihn verbreiteten "Content" zu haften? Oh, das tut der Verlag noch nichtmal freiwillig bei dem Papiererzeugnis und dem pseudo-journalistischen Beiwerk?

Was ich bei den Behauptungen der Aufmerksamkeitsverkäufer immer wieder auffällig finde: Solange es darum geht, dass sie durch eine Aktion Geld bekommen können, ist der ganze Werbedreck unteilbarer Inhalt, aber wenn es um Haftungsfragen geht, hatte man noch nie irgend einen Einfluss auf die Malwerb. Sorry, Geld gibt's aber nur für Haftung. Und gegen Adblocker rumpöbeln gibt es auch nur, wenn ihr Verleger für alles haftet, was über eure Werbseiten verbreitet wird.