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Atomteil

Neues von den Bundesverfassungsrichtern: Die haben gestern ein Urteil verkündet, in dem es um die Frage ging, wie gut sich denn die Entscheidung von Frau "wir können nicht sagen, sie sind sicher, aber sie sind sicher!" mit dem Grundgesetz verträgt, als es darum ging, die gerade erst verlängerten AKW-Laufzeiten doch wieder zu verkürzen. Stellt sich raus, die Richter fanden das im Kern schon verfassungskonform. Aberden Betreibern der schon seit Jahrzehnten abgeschriebenen nuklearen Wassererhitzern stünde eine "angemessene Entschädigung" zu, weil die sich ja darauf hätten verlassen müssen, dass sie die schon seit Jahrzehnten abgeschriebenen Kraftwerke noch länger zu Geld hätten machen können.

Spannendes Detail am Rande: Die Endlagerung bezahlt übrigens nur bis zu einem festen Limit die Gemeinschaft der Wassererhitzkonzerne. Sollte der Kram völlig erwartet teurer werden, darf der Staatshaushalt, also wir alle dafür aufkommen. Genau wie für die Entschädigung jetzt. Wie war das noch gleich mit dem sauberen, sicheren, billigen Strom?