Skip to content

VDSteil

Während sich gestern die Terrorpolitiker noch immer darüber aufgegeilt haben, wie man noch mehr Überwachung verlangen kann, und mit der besonders absurden Meldung, dass den Spezialexperten der Berliner Polizei es gelungen ist, Ausweisdokumente des vermutlichen Täters im LKW zu finden, währenddessen hat der europäische Gerichtshof nochmal etwas verkündet, was eigentlich schon längst verkündet war: Verdachtsfreie Speicherung von Daten zur Strafverfolgung geht nicht. Keine (in Worten: Keine) Vorratsdatenspeicherung kann nach EU-Regeln legal sein, wenn davon auch Personen betroffen sind, denen kein schweres Verbrechen vorgeworfen wird. Das betrifft im konkreten Fall die verratsdatenspeicherung in Schweden und in UK, wenn ich das richtig interpretiere, meint inhaltlich aber genauso die EU-Grundrechte brechende Verratsdatenspeicherungen in den Ländern, die sie nach dem letzten VDS-Urteil nicht abgeschafft haben und auch die Verratsdatenseicherung, die Deutschland ja im klaren Widerspruch zum letzten EuGH-Urteil beschlossen hat. Nun ist der Haken wieder mal, dass so ein Urteil den Gesetzgeber nicht direkt bindet, wenn dessen Gesetz nicht namentlich von den Richtern zerfleddert wurde. Aber immerhin braucht sich vor dem BVerfG kein Terrorminister mehr hinstellen und von EU-Richtlinie oder ähnlichem faseln. Mal ganz davon abgesehen, dass immer noch nirgendwo ein Hinweis aufgetaucht ist, wofür die EU-grundrechte brechenden Vorratsdatensammlungen denn eigentlich gut wären. Und machen wir uns mal nichts vor, die Geheimdienste sammeln genau die selben Daten auch nochmal, speichern sie ungefähr ewig und tauschen die Daten untereinander aus. Wer also behauptet, man brauche die Daten für sonstwas, darf dann auch gleichm al beweisen, inwiefern die Bedarfsträger die Daten nicht schon längst haben.