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Rechtsfreies Regierungshandeln

Spannende Hintergründe aus Bundesregierungskonferenzen: Ein Beschuldigter eines Verbrechens, der sich nach dem Verbrechen nach Irak verzogen hätte, wurde vor bummelig zwei Wochen von dort nach Deutschland gebracht. Die Bundesregierung behauptet, das sei eine Abschiebung gewesen.

Spannend ist dann die Frage, wer was wann wusste. Am 11.6. haben die Lautsprecher der Regierung noch geleugnet, dass Minister irgendwas gewusst hätten. Zwei Tage später musste die Lautsprecherin des Bundesdrinnen-Terror-Ministers zugeben, dass der Bundesgrenzpolizeichef den doch mal kurz angerufen hat. Auf mehrfache Nachfrage, auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Bundesgrenzpolizei sich eigentlich nach Irak begeben hat, umd da bundesgrenzpolizeilich tätig zu werden, kam die Lautsprecherin allerdings ind Schwimmen. Ja, das wäre PAragraph soundso, reichte sie nach. Und wie sieht das aus mit der Information des sogenannten Auswärtigen Amts, die nach einem anderen Paragraph bei Einsätzen im Ausland zwingend eingehalten werden müssten? Da sah es zumindest laut den Verlautbarungen der Bundesregierung danach aus, als hätte die Bundesgrenzpolizei rechtsfern gehandelt. Und nachdem das eine Bundes-Behörde ist,hat in der Folge eine der Regierung unterstehende Behörde rechtsfrei gehandelt.

Nachdem das Bundeskriminelle Amt medial neulich wieder vom Rechtsfreien Raum geschwafelt hat: Die Bundesregierung darf kein Rechtsfreier Raum sein. Und die Bundespolizei auch nicht. Und wenn ich dabei bin: Der Bundesrechtsfreie Geheimdienst für Inland sowie für Ausland darf ebenfalls kein Rechtsfreier Raum sein.

In länglicher Textform juristisch aufgearbeitet gibt es die Rechtswidrigkeit im Verfassungsblog.