Skip to content

BVerfGEZ

Letzten Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht mal ein Urteil verkündet zu der Frage, ob die Rundfunkgebühr je Wohnung eigentlich verfassungsmäßig wäre. Und die Antwort lautet kurz zusammengefasst: Kommt drauf an.

Etwas länger ausgedrückt: Die Verfassungsrichter finden, dass eine Gebühr je Wohnung schon in Ordnung ist, bei Zweitwohnungen sehen sie aber auch, dass zwei Gebühren für Personen unangemessen sind. Wie die landesgesetzgeber, die für die Rundfunkgebühren ja formal zuständig sind, da eine verfassungskonforme Regelung hinbekommen könnten, bleibt dann abzuwarten. Kommentatoren bei Internetveröffentlichungen, die zumindest teilweise journalistisch arbeiten, weisen darauf hin, dass aus dem Text des Urteils sich sowohl ein Hinweis auf ernsthaften Journalismus der Öffis ziehen lässt, als auch eine Einschränkung der Austrahlungswege nicht gerechtfertigt ist.Denn Wohnungen, die weder per Rundfunk noch ausreichend schnellem Internetz die Programme der Öffis empfangen könenn können, dürften die Frage nochmal aufwerfen, ob sie dann überhaupt zahlen sollen.