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Zwieburteil

Eine Nachricht von Freitag: In Sachen Zwiebelfreunde hat das Landgericht München entschieden, dass die Durchsuchung wegen Spendensammeln für einen Maildienstleister, von dem eine Mailadresse auf einer Webseite mit Aufruf zu Straftaten stand, eben nicht in Ordnung war. Die Gegenstände, die die Polizei dabei entwendet hat, hat sie wieder zurückzugeben. Wobei sich mir die Frage aufdrängt, warum so eine simple Entscheidung so lange dauert. Die Frage, ob die Opfer des rechtsfreien Diebstahls entschädigt werden, brauche ich nicht stellen, denn die Antwort darauf lautet Nein.