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Samilaubnis

Letzten Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geurteilt, dass das akute Unrecht aus dem Juli dieses Jahres nicht behoben werden muss, indem der illegal nach Tunesien entführte Sami A. von dort nicht zurückgebracht werden müsse. Als Begründung nennen die Richter, es gäbe ja jetzt eine diplomatische Notiz, dass die tunesische Regierung den Mann doch nicht zu foltern beliebe.

Das ändert aber alles ncihts daran, dass der Staat sich nicht an das Recht gehalten hat, als der Mann nach Tunesien entführt wurde, und völlig illegal an tunesische Staatsvertreter übergeben wurde. Genauso wie es klarer Rechtsbruch war, dass niemand sich bequemte, den bisherigen Gerichtsaufforderungen auf Rückholung des Manns mal nachzukommen. Aber das war nach wenigen Tagen aus den Nachrichten schon verschwunden. Und so ist das Unrecht nun also in Ordnung, weil man es lange genug hat bestehen lassen. Finde ich moralisch nicht gut.