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Lügenschungültig

Meldung aus der 'hatten wir das nicht schon?'-Ecke: Letzten Donnerstag ist dem Generalanwalt beim EuGH aufgefallen, was schon vor geraumer Weile der EU-Abgeordneten Julia Reda aufgefallen war: Und zwar die Tatsache, dass Deutschland für das deutsche Lügenschutzgeld keine Notifizierung bei der EU getätigt hat. Eigentlich müssen nämlich Gesetze, die den Digitalmakrt betreffen bei der EU gemeldet werden, da dann für drei Monate abwarten, ob jemand das Gesetz blöd findet, und erst danach den weiteren Verfahrensweg der Gesetzgebung einschlagen. Das hat beim Lügenschutzgeld niemand gemacht, und so steht die Vermutung im Raum, dass das Gesetz nicht gelten darf.Und dass ist nun also einem Generalanwalt beim EuGH auch aufgefallen. Was dann heißt, dass die Richter dem Hinweis folgen könnten, und Deutschland verbieten könnten, das ohnehin völlig sinnfreie Gesetz anzuwenden.

Aber dann kommt der selbe Lügenschutzdreck ja wieder per EU. Und da muss wohl nichts notifiziert werden.