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Verfassankt

Seit die SPD mit den Grünen das Hartz-Regime eingeführt hat, fürchten sich viele Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit, weil nach einem Jahr Arbeitslosengeld bereits der Hartz'sche Abgrund mit Gängelung lauert, wenn man das Verbrechen begeht, nicht zu arbeiten. Besonders bedrohlich ist Hartz IV, weil die sogenannten Jobcenter das Mittel der Sanktion haben, wo sie den ihnen Ausgelieferten nicht mal den ohnehin schon künstlich kleingerechneten Betrag zahlen, sondern noch weniger.

Nun ist der initial verfassungsfern erwürfelte Geldbetrag von der Regierung definiert als diejenige Summe, die man als Bürger mindestens haben muss, um gerade noch so an der Gesellschaft teilhaben zu können. Was dann die Frage aufwirft, ob durch Sanktionen eben verfassungswidrig in die Rechte der Bürger eingegriffen wird, weil sie eben weniger Geld zur Verfügung haben, als laut Regierung mindestens nötig wäre.

Diese Frage haben schon vor langer Zeit Menschen mal in viele schöne Worte kleiden lassen und beim Verfassungsgericht zur Klärung einliefern lassen. Die Verfassungsrichter haben sich da irgendwie reichlich Zeit gelassen, und das Thema erst vor einer Woche zur Verhandlung aufgerufen. Mal sehen, wann sie eine Antwort liefern, auf die eigentlich ganz einfache Frage, ob Jobcenter die Würde des Menschen doch antasten dürfen, oder ob das eben gerade nicht gehen darf.