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Wahlfassungsbruch

Und dann hat das Bundesverfassungsgericht sich mal wieder mit Wahlrecht befasst. Dieses Mal ging es darum, dass Personen, die zur Bewältigung ihres Alltags Betreuung benötigen und Schuldunfähige Personen nicht wählen dürfen. Das haben die Richter kassiert, weil die Begründung, warum jemand nicht wählen dürfen soll, doch eher etwas damit zu tun haben sollte, ob die jeweilige Person eine fundierte Wahlentscheidung treffen kann, wofür die bisherigen Kriterien nicht offensichtlich geeignet sind. Soweit die Richter. Ich erwarte dann in der Folge Wortmeldungen von Berufspolitikern, die sich beschweren, dass das BVerfG ihnen immer wieder ihre verfassungswidrigen Gesetze kassiert, und Mimimi, mimimi.