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Raubmordkopierhaftung

Zur Abwechslung eine Meldung auf Basis eines BVerfG-Urteil: Da war die Frage zu klären, ob bei behaupteten Urheberverwertungsrechtebrüchen (Mafia-Sprech: Rubmordterrorkopie) über Internetanschlüsse, die eine gesamte Familie gemeinsam nutzt, Eltern ihre eventuell raubmordkopiert habenden Kinder verpfeifen müssen. Weil da die grundrechte Schutz der Familie mit dem Verwertungsrechtegrundrecht (ist das das Eigentumsrecht?) kollidiert, haben die Richter sich damit befasst, und geurteilt: Eltern müssen ihre Kinder nicht verpfeifen, müssen dann aber die Forderungen der Mafia bezahlen. Da können Eltern also wählen, ob ihnen die Familie oder das Geld wichtiger ist.