Skip to content

LügenschutzGH

Liebe Verleger,

Als ihr euch vor ein paar Jahren das Gesetz zur exklusivverwertung einzelner Worte gekauft habt ("Leistungsschutzrecht für Presseverleger", wegen der Unmengen an Lügen von mir gerne als Lügenschutzgeld bezeichnet) habt ihr hoffentlich nicht zu viel bezahlt. Denn inzwischen hat sich der Europäische Gerichtshof mit den Gesetz befasst, und eine klitzekleine Formalie entdeckt (gut, die hat Julia Reda schon vor Jahren gefunden, aber wer ist schon so eine damalige EU-Abgeordnete): Und zwar hat die Regier bei dem Gesetz zu sehr gehetzt, und das eben nicht für die vorgeschriebenen drei Monate bei der EU rumliegen lassen. Und so sagt das EU-Recht, dass das Gesetz nicht angewendet werden darf. Ich hoffe, die gigantischen Einnahmen, die die Lobbyisten versprochen haben von dem früheren Verlag, der inzwischen mit Werbeblättchen mit pseudojournalistischem Fülltext gar nicht mehr so viel Geld macht. Aber, liebe Verlüger, seht es doch mal positiv: Das Gesetz hat ja ohnehin nie Geld eingebracht. Da ist doch gut, dass das jetzt weg ist. Oh, und das über die EU-Verwerterechtsreform wieder reinlobbyierte Lügenschutzgeld, das könnt ihr auch gleich sein lassen.