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Sterberecht

Neues vom Verfassungsgericht: da haben sich letzte Woche die Richter mit dem Verbot befasst, 'gewerblich' Menschen bei deren Selbsttötung zu unterstützen. Und das Urteil fiel sehr deutlich aus: Das Verbot ist verfassungswidrig. 

Und zwar argumentiert das Gerixht, dass zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch gehört, dass man seinem Leben ein Ende setzen darf. Und wenn man dabei Hilfe braucht, ist das ebenfalls abgedeckt. Durch das Verbot werden Menschen daran gehindert, ihrem Recht auf selbstbestimmtes Sterben nachzugehen, was in der pauschalen Form nicht verfassungskonform ist. Dazu dürfte auch die Praxis des Bundesgesundheitsministerium gehören, in dem seit Jahren ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gebrochnenwird, nach dem Menschen mit unheilbarer Krankheit lebensbeendende Medikamente zugänglich gemacht werden müssen. Hier haben der amtierende Bundesminister sowie dessen Vorgänger angeordnet, dass ihre Moralvorstellungen vor dem Urteil des Bundesgerichts Vorrang hätten, was ziemlich deutlich auch verfassungswidrig sein dürfte. Aber keine Angst, wenn Andere Personen zum Beispiel Frauen vorschreiben wollen, dass sie sich nicht über bestimmte ärztliche Behandlungen informieren dürfen, dann wird der Herr Bundesminister bestimmt einschreiten. Oh, warte.