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ITVerfG

Verfassungsbeschwerden haben mehrere Hürden, an denen sie scheitern können. Besonders solche Beschwerden, die früh gegen immer weiter ausgeweitete Schnüffelrechte für die sogenannten Sicherheitsbehörden vorgehen wollen. Da können die Richter zum Beispiel bemängeln, dass die Beschwerde zu wenig aufzeigt, inwiefern Gesetze, mit denen Polizeien alles verwanzen dürfen, was irgendwie rechnen kann, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme beinträchtigt, was ein gewisses Bundesgericht namens -verfassungs- vor einigen Jahren mal in einem Urteil aufgestellt hat. So erging es einer Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetze gerade erst.

Die Regierungen mögen zwar gerne behaupten, Sicherheit wäre ihnen wichtig, aber zur Verwanzung dürfen Geräte gerade nicht sicher sein, sonst kommen auhc die Wanzen da nicht rein. Die Verfassungsricher gaben hier die Beweispflicht, inwiefern Wanzrecht unsicher machen würde an die Beschwerdeführer, anstatt dem Staat aufzutragen, er möge beweisen, dass Verwanzung nicht unsicher mache. Oder wie es Fefe formuliert: "Seit wann gefährdet das die Vertraulichkeit oder Integrität von IT-Systemen, wenn jemand Sicherheitslücken hortet und Trojaner installiert?!"