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FrauInnen bei den GrünInnen
Leistungsschutzgeld
Das Leistungsschutzrecht für Verleger steht schon länger im Koalitionsvertrag, nur konnte bisher niemand auch nur halbwegs sauber definieren, was das genau sein soll. Das hat weder die Lobbyisten vom Axel Springer-Verlag daran gehindert immer wieder nach diesem ominösen Recht zu verlangen, noch hat es dafür gesorgt, dass jemand in der Regierung den Lobbyisten eine Abfuhr erteilt hat. So kommt es, dass beim ersten Koalitionsgipfel nach der Gauck-Ernennung diese dümmliche Verleger-Subvention wieder auf der Agenda gelandet ist.
Die Reaktion im Netz geht wohl locker als Shitstorm epischen Ausmaßes durch, deswegen hier ein paar Links: neunetz, opalkatze, netzpolitik, Fixmbr, stefan-niggemeier, iRights, heise (eher sachlich als stürmisch), nochmal neunetz, lumma, ein drittes Mal neunetz, Kai Biermann bei zeit (die einzige Veröffentlichung bei einem großen Verlag, die mir als kritisch begegnet ist). Mit Sicherheit gab es noch viel mehr Kommentare, aber das ist, was mir so einfach begegnet ist.
Relativ einhellige Meinung, was Google (die ja mit diesem Gesetz zur Zahlung verpflichtet werden sollen) tun könnte: Das selbe wie in Belgien. Da hat Google nach einem Gerichtsurteil schlicht alle Seiten aus dem Index geworfen, von denen sie nicht zitieren durften, und nachdem den Verlagen auffiel, wie wenig beschäftigt ihre Server plötzlich waren, haben sie bei Google darum gebettelt, doch wieder verlinkt zu werden. Das hat Google erst getan, nachdem die Verlage schriftlich auf ihre Ansprüche verzichtet haben. Womit dann noch die Frage zu klären wäre, inwiefern von diesem neuen Monopolrecht auch so Menschen wie ich betroffen wären, die in Blog und Podcast auf Erzeugnisse von Verlagen zurückgreifen. Aber um so etwas kümmern sich die Lobbidioten nicht.
ACTEU
Prüglifahren
Aus der 'endlich tut sich da mal was'-Ecke berichtet annalist, dass das Verfahren gegen die zwei Prüglizisten, die bei der 'Freiheit statt Angst'-Demo 2010 einen Demonstranten verprügelt haben, dabei nur 'leider' nicht vermummt waren und von genügend Personen gefilmt wurden, dass ihre sämtlichen Ausreden (das Opfer hätte sich Anweisungen widersetzt, ooder vor Beginn der ersten Aufnahme einen Grund dafür geliefert, krankenhausreif geprügelt zu werden, oder sonstwas) als Lügen ertappt wurden. Und jetzt, rund 1,5 Jahre nach der Tat stehen die beiden Täter endlich mal vor Gericht. Da frage ich mich doch einfach mal, wie lange es umgekehrt gedauert hätte, wenn Demonstranten einen Polizisten so verprügelt hätten, bis die vor Gericht gelandet wären.
Übrigens habe ich immer noch nichts von Verfahren gegen die anderen Uniformträger gehört, die in den Videos auffällig desinteressiert an der Gewalt ihrer Kollegen sind, und eher besorgt scheinen, dass die Schlimmen Demonstranten etwas Böses tun könnten. Auch die KAmera-Träger in Uniform haben ja großen Wert darauf gelegt die Gewalt der Polizisten nicht im Bild festzuhalten und lieber die Aufregung der Zivilisten dokumentiert. Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer kriminellen Vereinigung und der Polizeitruppe?
Transparulff
Ströbele-Effekt
berichtet hat, dass Herr Ströbele eine Anzeige aufgegeben habe, hat der den netzbekannten Anwalt Johannes Eisenberg eine kostenpflichtige Abmahnung schicken lassen, weil ja nicht der Bundestagsabgeordnete die Anzeige aufgegeben habe, sondern seine Frau in seinem Beisein. Juristisch ist die Sache aber wohl nicht so glasklar, darauf weißt Udo Vetter hin. Scherz an der ganzen Geschichte: Bis Ströbele per Anwalt die Geschichte bemängeln ließ, wäre das eine eher lokale Geschichte gewesen, die wahrscheinlich nach wenigen Wochen im Sand verlaufen wäre (Die Kinder sind mit 13 Jahren ohnehin noch nicht strafmündig, und die Ströbeles hätten dort auch nicht schwimmen dürfen), aber seitdem nimmt jetzt auch die bundesweite Presse zur Kenntnis, dass der Herr Ströbele bekannt gemacht wissen wollte, dass er zwar gescwommen sei, aber gerade keine Anzeige aufgegeben habe. Herr Ströbele, Sie werden das hier wahrscheinlich nicht lesen, aber die juristische Reaktion wahr sehr unsouverän, mal ganz davon abgesehen, dass Sie soeben selbstverschuldet Opfer des Streisand-Effektes wurden. Oder haben Sie gar nicht den Anwalt beauftragt, und das war auch Ihre Frau?
Frust=linksextrem?
Piranzeige
Das habe ich ja noch gar nicht gebührend gewürdigt, aber die bayrische Piratenpartei hat RA Stadler engagiert und eine Strafanzeige wegen Bayerntrojaner gestellt. Gerichtet ist die Anzeige gegen den bayrischen Innenminister, den Chef des bayrischen LKA und weitere Verantwortliche. Das ist genau das, worauf ich gehofft hatte, denn schließlich haben die Wanzeneinsätze gleich einen ganzen Stapel an Straftatbeständen zumindest gestriffen. Gegen die Herstellerfirma, DigiTask wird hoffentlich auch noch eine Anzeige gestellt, denn mindestens das 'Hackertool'-Verbot dürften die gebrochen haben.
Ich gehe zwar davon aus, dass es nach den Anzeigen zu ernsthaften Verfahren kommen wird, aber zumindest eine Begründung, warum die jeweiligen Taten nicht als Straftat zu bewerten sein sollten, wird die Staatsanwaltschaft schon finden müssen.
Pirantwort
Ihro Fefigkeit ist mit den Piraten wohl wieder versöhnt. Grund dafür: Ein Artikel, den Pavel Meyer von den Piraten Berlin in der FAZ geschrieben hat. Wobei Fefe irgendwie nicht schreibt, wie versöhnt er sei.
(nein, mir ist nicht nach langem Texten, wegen der Thrombose-Geschichte.
Fefitik
Soso, Fefe ist den Piraten also sauer. Weil die keine hochwohlgejubelten Erweckungserlebnisse in der FAZ geschrieben haben. Anders als der Unions-Fraktionsgeschäftsführer Altmaier.
Nun ist es in der Politik ja so, dass man aus bisherigem Verhalten Schlüsse ziehen kann. Der Altmaier hat zum Beispiel für Zensursula gestimmt, und solange er sich davon nicht ausdrücklich distanziert (wie wäre es mit der Ausrede, er wusste nicht, was er tat?), kann ich den Mann schlicht nicht komplett ernst nehmen. So halte ich es ja schon mit der CSU-Abgeordneten Dorothee Bär (im Internet würden Straftaten "bis hin zu Urheberrechtsverletzungen" begangen), von der ich auch keine offizielle Erklärung gesehen habe, in der sie mehr erklärt, als dass das Timing der Veröffentlichung damals schlecht war.
Mal ganz davon abgesehen, finde ich es lustig, wie Fefe sich aufführt, als sei er der große Netz-Oberguru. Ja, die Piraten hätten aus den Polizeiwanzen mehr machen können und müssen, ich hoffe auch noch, dass sie irgendwann mal den Hintern hochbekommen, Strafanzeigen gegen DigiTask (Hackertool-Paragraph), diverse LKAs (ausspähen von Daten, Manipulation von IT-Systemen) aufgeben, und dann genüsslich die Reaktionen berichten. Wundert mich ohnehin, warum da noch niemand mit juristischer Hilfe den Verantwortlichen eingeheizt hat.
Und dann kann Ihro Fefigkeit vielleicht auch mal erklären, was der CCC eigentlich nach der gro0en Pressemeldung so getan hat. Anzeigen aufgegeben haben die Jungs und Mädels ja wohl auch nicht.
Verfassungsbruch, permanent
Darüber, dass am Donnerstag die Frist abläuft, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzt hatte, um ein neues Wahlgesetz zu beschließen, habe ich mich im Podcast schon einige Male aufgeregt (aber noch nicht in schriftlich). Das sei hiermit geschehen. Was ich nicht wusste: Das ach-so-ehrenwerte Parlament ignoriert noch länger ein weiteres Urteil, bei dem es darum ging, dass Aufgaben innerhalb der Bundestagsfraktionen neben den ohnehin schon üppigen Diäten noch zusätzlich vergütet werden. Die Verfassungsrichter waren in einem Urteil aus dem Jahr 2000 der Meinung, dass nur die Fraktionsvorsitzenden eine zusätzliche Bezahlung erhalten dürfen, haben aber wohl keine konkrete Frist gesetzt, bis zu der sich die Bundestagsfraktionen an den Richterspruch zu halten hätten. Damit haben wir dann schon den dritten Fall, wo ein BVerfG-Urteil bestenfalls am Rande beachtet wurde, beziehungsweise in diesem Fall gar nicht. Der letzte Fall war das Urteil zum Hartz IV-Satz, der nicht nur für Kinder gar nicht ermittelt wurde (wurde er meines Wissens auch nach dem Urteil nicht), wo das Gesetz erst auf den letzten Drücker im Bundestag beschlossen wurde, dann aber vom Bundesrat nicht einfach abgenickt wurde (klar, mit den Länderchefs reden wäre ja auch kompliziert gewesen). Der neueste Fall ist das Wahlrecht, was nach dem Urteil bis zum 30.6. hätte geändert werden müssen, um zu verhindern, dass es negatives Stimmengewicht gibt. Das haben sowohl große Koalition als auch schwarz-geld schlichtweg ausgesessen, so dass zum Termin noch nicht einmal ein Gesetzentwurf im Bundestag liegt. Ob die angekündigte Einigung dem Urteil entspricht, wage ich nicht zu vermuten. Mindestens deren Beschlusstermin wird dem Urteil aber nicht genügen, der Entwurf soll erst irgendwann nach der Sommerpause beraten und beschlossen werden. Jetzt lese ich, dass die Abgeordneten noch ein weiteres Urteil ignorieren, was bei mir die Frage aufwirft, ob dem BVerfG nicht besser Sanktionsmittel zustehen sollten, womit die Richter Verfassungsbrecher wie die amtierende Regierung bestrafen könnte. Offensichtlich besteht da ein Bedarf.
Vollverdächtigung
Warum nur überrascht es mich nicht, dass die Polizei mal wieder Vollüberwachung betrieben hat? Dieses Mal ging es um Dresden, wo sowohl Neonazis als auch Gegendemonstranten ihre Meinungen äußern wollten. Die Polizei hat mit Angriffen auf Polizisten begründet, warum sie von allen in der Stadt gewesenen Mobiltelefonen die Besitzer wissen wollten. Und wie völlig unterraschend ist es erst, dass die so erlangten Bewegungsprofile dann gleich noch bei völlig anderen Verfahren genutzt wurden? Wie sagte doch einer der Sachverständigen vorm BVerfG im Verfahren gegen die verdachtsunabhängige (Mindest-) Vorratsdatenspeicherung? "Wo ein Trog ist, sammeln sich die Schweine" (oder so ähnlich). Darüber, wie die verdachtsunabhängige Vollerfassung aller Anwesenden juristisch zu bewerten ist, sind sich Udo Vetter und Thomas Stadler einig. Aber Auswirkungen auf die Verantwortlichen Siedens nicht mal ein höchstrichterliches Urteil haben, wenn es in einigen Jahren gefällt werden sollte.
keine rechtsfreie Seite
Das Internet darf ja bekanntlich kein rechtsfreier Raum sein, und deswegen muss jede deutsche Website ein Impressum enthalten. Letzte Woche hat die GVU die Website Kino.to abschalten und durch eine ziemlich dünne Gestärkte ersetzen lassen. Und weil die eben gar keine Informationen, ja nicht mal eine Autorenkennzeichnung ('die Kriminalpolizei' ist ja nun weder eine juristische, noch eine natürliche Person) enthalten hat, hat eine Webseite cineastentreff.de die Gelegenheit genutzt und dem sächsischen Innenminister als Vorgesetztem der dortigen Kriminalpolizei eine Abmahnung geschickt. Wenn doch das Internet kein rechtsfreier Raum ist, muss auch die Polizei sich an die Impressumspflicht halten. Als ich davon bei Twitter las, musste ich doch herzhaft schmunzeln. Ein wirklich schöner juristischer Hack, der mal denen, die immer vom rechtsfreien Raum schwafeln, zeigt, dass das Internet eben gar nicht rechtsfrei ist, ja noch nie war. Aber manche Personen haben das offenbar bisher nicht verstanden.
(Via netzpolitik, Twitter und Fefe)
Servergate
Die Meldungen habe ich gestern verpasst: Zwei Tage vor einer Wahk in Bremen ist die Polizei beim Hostingprovider der Piratenpartei eingeritten, hat alle(!) Rechner abschalten lassen, und wohl auch noch ein größeres Datenpaket mitgenommen. Als Begründung dafür gab es die Angabe, dass da ein Rechtshilfeersuchen aus Frankreich vorläge (was gerüchteweise eventuell auch nur angekündigt gewesen sein soll). Soweit ich das verstanden habe, wurde die Begründung später noch konrkretisiert: In einem öffentlich beschreibbaren PiratenPad soll angeblich ein(!!) SSH-Server abgelegt worden sein, der angeblich(!) irgendwas mit einem 'Hackerangriff' auf den französichen Atom-Konzern EDF zu tun haben soll (da würde mich ne technische Begründung interessieren, was so gefährliches an einem SSH-Key sein soll). Und deswegen hat dann ein Staatsanwalt in Darmstadt beschlossen, dass es nicht ausreicht, den Serverbetreiber (eben die Piratenpartei Deutschland) darum zu bitten, die Daten aus dem Netz zu entfernen, und fahndungsrelevante (Log-) Daten zu übergeben (wobei das PiratenPad wohl so ungefähr gar nichts logt). Der Staatsanwalt war (hier kann ich nur den Einsatz von Betäubungsmitteln vermuten) der Meinung, dass es eine gute Idee sei, wesentliche Teile der Infrastruktur einer deutschen Partei abzuschalten. Warum das juristisch extrem dünnes Eis ist, hat Udo aufgeschrieben. Au0erdem erwische ich mich dabei, mal ausnahmsweise einer Meinung mit FixMBR-Autor Christian Sickendieck zu sein, was eine Meldung zur Piratenpartei angeht.
Während der Zensursula-Debatte habe ich ja immer wieder gewitzelt, dass den Meisten erst klar würde, warum Zensur-Infrastruktur missbraucht werden kann, wenn die erste politische Partei wegzensiert wird. Offenbar brauchen BKA und Polizei gar keine Zensur-Infrastruktur, um Parteien aus dem Netz zu blasen. Schade, dass gerade niemand behauptet, Missbrauchsdokumentationen nicht löschen lassen zu können, da könnte Servergate sonst als Gegenbeisopiel dienen,
Und jetzt erwarte ich eine MEldung aus Darmstadt, dass der betreffende Staatsanwalt eine neue Körperöffnung gerissen bekommen hat von seinen Vorgesetzten. Bis dahin erkenne ich Deutschland den Titel Rechtsstaat ab.
Update 25.5.: Heute wird bei Twitter ein Dokument rumgereicht, was wohl der Durchsuchungsbeschluss sein soll. Der Pastebin-Link ist mir nur zu flüchtig, deswegen verweise ich auf netzpolitik.org. Dann gibt es noch die Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme zu lesen.