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Strafverzins

Angesichts jahrelang niedriger Zinsen für Geldanlagen fragten sich Leute schon länger, ob das eigentlich angehen kann, dass Schulden beim und vom Staat immer noch mit heftigen 6% verzinst werden. Und das fragten die nicht nur sich, sondern auch die Bundesverfassungsrichter, die letzte Woche geantwortet haben: Nein, das geht so nicht. Ähnlich dem Urteil zum Rundfunkbeitrag ergibt das Urteil rückwirkende Auswirkungen für eine eher kurze Weile. Konsequenz davon: Wer vom Finanzamt noch Geld bekommt, bekommt das nicht so gut verzinst, aber wer noch welches zahlen muss, wird eben auch nicht so stark belastet.