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Lucatrog

Und dann bewahrheitet sich mal wieder ein Ausspruch aus der Verhandlung vorm BVerfG zur verdachtsfreien Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten: "Wo ein Trog ist, da kommen Schweine". Dieses Mal trifft es eine Liste von Personen, die sich brav per Luca-App beim Besuch einer Kneipe angemeldet haben. Im Umfeld der Kneipe ist etwas passiert, was die Polizei nach Zeugen suchen ließ, und so sind die Beamten mal wieder nicht den aufwendigen Weg gegangen, nach Zeugen zu suchen, sondern haben wie zuvor schon bei den Papierlisten die eigentlich nur zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten gedachten Listen missbraucht. Die Polizei hat sich da wohl als Gesundheitsamt ausgegeben (eine rechtliche Basis dafür gibt es wohl gar nicht, man könnte also die Handlung locker als illegal bezeichnen), und dann die Kontaktdaten abgeschnorchelt. Dazu hat die Staatsanwaltschaft dann noch vermeldet, dass sie sich entschulde. Von eienr Staatsanwaltschaft erwarte ich ja eher, dass sie die mit ihr zusammenarbeitende Polizei darauf hinweist, dass illegale Handlungen illegal sind, und vielleicht gleich mal nachsieht, ob nicht der eine oder andere Straftatbestand erfüllt sein könnte.

Warum sollte man das noch mal gleich gut finden? Übrigens, liebe Polizei: Als Corona-Listen das erste Mal so missbraucht wurden, führte das dazu, dass Leute sich nicht mehr mit ihren Namen auf die eintragen wollten. Von daher war das vielleicht nicht so schlau, für eine einfache Zeugensuche zu zeigen, dass auch über Luca die Daten sämtlicher Barbesucher an die Polizei gehen, und die natürlich nicht mit Strafen für illegales Verhalten rechnet. Wie war das noch gleich mit Rechtsstaat?