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Strafgeld

Die Geschichte ist dann auch mal weitergegangen. Und zwar durch einen Brief vom örtlichen Amtsgericht, wo mir ein Strafbefehl über 40 Tagessätze je 30 Euro strafbefohlen wird, weil mein Tweet jetzt doch eine Verleumdung gewesen wäre. Immerhin hätte sich durch meine geschilderte Wahrnehmung der Gewalt durch (allem Anschein nach) Polizeibedienstete der Eindruck ergeben, das wäre rechtswidrig gewesen, was es aber auf gar keinen Fall gewesen wäre. Aha. Immerhin: In dem Brief stand dann auch, wo ich das Geld hin überweisen dürfe, womit die Geschichte sich dann hoffentlich ihrem Ende zuführt. Für mich bleibt die Erkenntnis, dass Gewalt durch die Polizei Immer Richtig ist (selbst, wenn sie es nicht sein sollte, siehe Stuttgart, wo Gerichte festgestellt haben, dass die Wasserwerfer, die einem Mann die Augen rausgeschossen haben, nicht legal waren, gibt es keine Konsequenzen für irgendwen) und wenn die Polizei fragt, ob man irgendwas gesehen hätte, ist es besser, wenn man nichts gesehen hat. Denn eine Wahrnehmung öffentlich darstellen, kostet mal eben 40 Tagessätze. Nichts wahrnehmen ist günstiger.

Ich überlege jetzt noch, ob ich morgen noch bei dem Gericht anrufe, ob die mir den Eingang der Zahlung noch bestätigen, sonst kommt schlimmstenfalls noch jemand auf die Idee, mit Gerichtsvollzieher anzutreten, oder mit anderen Maßnahmen zu drohen.