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Propagandeselbstschuss

Das ging dann wohl nach hinten los: Nachdem die deutsche Medienaufsicht dem russischen Sender RT Deutsch keine Lizenz für 'Rundfunk' erteilt hat, und damit den eigentlich nicht über Funk verbreiteten Sender weitgehend eingeschrenkt hat, hat mal jemand nachgesehen, und verwundert festgestellt, dass ein anderer Sender für Regierungspropaganda keine Lizenz hat, und doch in Deutschland empfangbar ist: Das deutsche Regierungsfernsehen Douche Welle (oder so ähnlich). Hmm, ja, also. Äh. Das ist ja was ganz anderes, weil das is ja Unsere Propaganda. Und diese Sendelizenz, die ja völlig politikfern ist, die braucht man als Regierungspropaganda ja dringend und nicht, je nachdem, wer da für zahlt. Äh.

Ob Douce Welle keine Lizenz bekommen dürfen würde, kann ich nicht einschätzen, wäre aber schon lustig. Nebenbrei: Dass Douche Welle sich gerade nicht an Personen in Deutschland richten dürfte, ist mir schon vor einigen Jahren mal irgendwo begegnet. Seit wann hätte das nicht mehr gegolten haben sollen?

Ukrangriff

Nun hat Russland doch die Ukraine angegriffen und invadiert. Ich habe da noch keine Erklärung für gesehen, die mehr Komplexität enthielt als "Putin ist Böse". Die Westmächte wirken auch überrascht, obwohl doch Der Ami seit Eoxhen sekündlich mit dem Angriff gerechnet haben wollte. Außer völlig unsinnigem Krieg kann ich nicht erkennen, was da abgeht. Und dann fehlen mir ein Ziel sowohl bei Russland, als auch dem angeblichen Wertebündnis. Was mich gerade auch nicht erfreut: die Nachrichten sind vom Rauschen der Meldungen überlaufen und ich frage mich, ob andere Nachrichten da untergehen. Das Halte ich aber trotzdem nicht für einen Grund für den Krieg. Alles unerfreulich, was da gerade abgeht. 

Inwarnsion

Kapitän Offensichtlich berichtet: Der Russe hat nicht am 16. Februar die Ukraine invadiert. Und das, obwohl Der Ami sich doch so sicher gewesen wäre. Sogar genaue Datümer wollte man erfahren haben. Da fallen mir so einfach mal ein paar Möglichkeiten ein: Entweder hat Der Russe nach den Meldungen Angst bekommen, wie Der Ami so genau alles an Plänenn rausbekommen hat, oder die Pläne gab es nie; vielleicht hat der Ami auch gelogen. Auf die geilen Verhandlungsfähigkeiten der Staatsoberhäupter von Frankreich oder Scholzistan wüde ich da weniger setzen.

Ach ja: Wo wir jetzt die Baseline gesetzt haben, dass Militär auf dem eigenen Staatsgebiet bewegen für benachbarte Länder als Gefahr zu gelten hat: Darf Poplen sich von Bewegungen der Bundeswehr gefährdet fühlen? Oder hat umgekehrt das polnische Militär sich nicht zu versammeln? Wie sieht es mit den Militärs von Mexiko oder Kanada aus, scheißt Der Ami sich da auch sofort ein? Oder ist das alles nur eine Gefahr, wenn Russland auf russischem Staatsgebiet irgendwas tut, weil Alles, was Der Russe macht Immer Völlig Böse ist? Da sag noch jemand, ich überreagiere, wenn ich jegliche Gewalthandlungen durch Vertreter der Polizei für überprüfenswert befinde...

BVerfGerichtsklatsche

Und dann war da noch eine juristische Ohrfeige vom BVerfG an das Oberlandesgericht Hamburg. Das OLG hat sich wohl nicht zum ersten Mal rechtsfern verhalten, so dass die Verfassungsbundesrichter sich bemüßigt fanden, dass sie bei weiteren Verstößen die entsprechenden Urteile gleich kippen. In dem konkreten Fall hatte wohl ein Kläger länglich mit dem Gericht verhandeln dürfen, bevor dort eine "einstweilige" Anordnung erging. Die Verfassungsrichter weisen darauf hin, dass 'verhandeln' und 'einstweilig, ohne Anhörung der Gegenseite' nicht zusammen passen. Entweder ist das eine Verhandlung, dann hat der Gegner gehört zu werden, oder es ist was einstweiliges, dann gibt's aber keine Verhandlung. Klingt für mich als jusristischem Laien jedenfalls logisch. Ob die Richter am OLG, die wiederholt Recht gebrochen haben, dafür auch mal eine Strafe 'einstweilig' aufgebrummt bekommen können, wäre mal eine spannende Frage.

Lucissbrauch

Meldung aus der 'wie dreist kann man sein'-Ecke: Die Gesundheitsämter haben ja in der Omikron-Welle völlig aufgegeben, Kontakte nachverfolgen zu wollen (und waren vorher schon nicht extrem erfolgreich). Entsprechend ist sogar den Ländern aufgefallen, dass man für eine zentrale Datentroghaltung wie Luca nicht zahlen muss. Dazu meint die Justizministerin von Brandenburg? Datentrog? den kann man doch für Strafverfolgung nutzen!?

Zeugmist

Meldung aus der 'ach hätte uns doch nur jemand davor gewar... oh, haben Leute?'-Ecke: Die digitalen Zeugnisse mit Blockchain-Quatsch sind Mist. Unsicherer Mist. Ohne Sicherheit. Und mit Mist. Ja, ich bin auch völlig schockiert und konnte da gar nicht mit rechnen, dass eine Regierung, die seit inzwischen mehreren Jahrzehnten das Internetz ("für uns alle Neuland") und darauf aufbauende Technik nicht verstanden hat. Da überrasche es auch nicht, dass irgendwelche Berater Blockchain als Lösung verkauft haben (Blockchain ist nie eine Lösung). Und dann ist da eben jetzt unsicherer Mist öffentlich. Der schnellste Weg zu etwas Besserem: Alles abreißen.

Lobbima

Die Außenministerin Bärbock hat sich für das Thema Klimaschutz eine neue Beauftragte ins Ministerium geholt, die bis dahin Chefin von Greenpeace war. Lustig ist daran, wie sich die Union aufbläst, dass Man Sowas Doch Nicht Macht. Ach, macht man das nicht, sehr korrupte Parteien? Ich hätte gedacht, das wäre normal, haben sich doch Unionspolitiker regelmäßig an der Politik ihrer Partei bereichert. Auch Lobbyisten, die mit Jobs in Ministerien versorgt werden, sind nun wirklich nicht neu. Bei den bisherigen Regierungen waren das dann aber eher Industrie-Lobbyisten, die ihren alten Chefs Geld zugeschoben haben. Wenn die Greenpeace-Chefin das auch tun sollte, kann man das auch anprangern. Nur vielleicht nicht gerade, wenn man eben noch die Hand in der Keksdose hatte. 

PropagUSA

Und dann ist da neulich ein Fall von Propaganda aufgefallen: Der Ami (konkret ein Lautsprecher des Draußenministeriums) verbreitete, Der Russe würde Propaganda in Richtung Ukraine planen. Das hat der verbreitet, während eine Reihe Sockenpuppen und ein Journalist anwesend waren. Der hat dann mal nachgefragt, ob der Herr Lautsprecher seine Behauptung mit irgendwas belegen könnte. Darauf erwiderte der dann, die Behauptung wäre bereits der Beweis ihrer Korrektheit. Das sah der Journalist aber anders. Spannend ist dann nur, dass diese unbelegte Propaganda Des Ami gegen Den Russen in so ziemlich allen Nachrichtensendungen als Tatsache verkauft wurde. Das kann man mit einigen Begriffen bezeichnen, aber Journalismus würde ich es nicht nennen.

Spisraelizei

Meldung aus der 'Also damit konnte ja nun wirklich niemand rechnen'-Ecke: Die Pegasus-Wanze der NSO-Group aus Israel soll auch von der Polizei Israels in Israel eingesetzt worden sein. Wenn ich mal eine Begründung mutmaßen soll: Irgendwas mit Trog und Schweinen könnte da passen. Natürlich werden Wanzen missbraucht. Natürlich gibt es keine Gebiete, die Schnüffler für tabu halten. Ob Israel der Staat gegen die Israelische Schnüffel-Polizei vorgehen wird wegen der Schnüffelei? Möglich. Ich glaube da aber erst dran, wenn's ernsthafte Konsequenzen setzt.

Polidat

Es ist immer noch Zeit der bedauerlichen Einzelfälle: Die Berliner Polizei muss nämlich einem Opfer unrechtmäßiger (hat ein Gericht bestimmt nur falsch Tatsachen behauptet) Datenabfragen dazu Auskunft erteilen, wer (bestimmt niemand) illegal auf dessen Daten zugegriffen hat. Und, weil das ja nie ein Polizist tun würde, ist das auch alles ganz einfach, und warum muss das eigentlich ein Gericht feststellen, oder gibt es etwa doch bedauerliche Einzelfälle von Polizisten, die Gesetze nur als unverbindliche Serviervorschläge betrachten? Ich bin entsetzt, Ent. Setzt! Für den Kläger war es sicherlich hilfreich, dass er selbst als Polizist Einsicht darin hatte, welche Mittel anderen Polizisten so zur Verfügung stehen. Überhaupt, wenn zwei (oder mehr) Polizisten vor Gericht gegeneinander klagen, Polizisten aber ja nie irgend etwas falsch machen, wie kann da ein Gericht urteilen? Jedenfalls hat nun, sechs Jahre später ein Gericht befunden, die Polizei muss illegale Datenzugriffe an das eine, konkrete Opfer herausgeben. Ich kann mir vorstellen, dass die Polizei anderen Personen die Auskunft über illegale Zugriffe auf deren Daten verweigern könnte, weil das konkrete Urteil ja nicht für deren Daten eine Auskunftspflicht festgestellt haben dürfte.

Man könnte bei der Meldung fast vermuten, das Gericht wäre der Meinung, Gesetze, die für alle gelten würden, würden auch für die Polizei gelten, aber das ist ja völlig unvorstellbar.

Verbotizei

Meldung aus der "das würden bestimmte Figuren bestimmt für 'unwahre Tatsachenbehauptungen' halten"-Ecke: Vor dem Verwaltungsgericht Dresden hat eine Person mit schwarzer Hautfarbe ein Urteil erstritten, nach dem diese unrechtmäßig von Polizisten kontrolliert worden sei. ZU dem Urteil hat wohl beigetragen, dass eine Person aus der Gruppe der Polizei die 'unwahre Tatsachenbehauptung' (weil, das Kann Ja Gar Nicht Sein!) getätigt hat, dass Grund für die Polizeikontrolle die Hautfarbe der kontrollierten Person gewesen sei. Wie schließlich auch schon ein Sprecher des gewesenen Bundesministers für Inneres, Bau und Heimat verbreitete, ist Racial Profiling verboten und würde nicht durchgeführt. Ich frage mich dann mal, ob das Dresdner Verwaltungsgericht von Personen im Polizeidienst angegangen wird, weil das Urteil ja unmöglich eien zutreffende Beschreibung der Taten von Personen im Polizeidienst enthalten kann.

Oh, und wo bleiben eigentlich Strafen für diejenigen, die - gerichtlich festgestellt - verbotene Eingriffe in die Freiheit der kontrollierten Person vorgenommen haben? Also vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig, sollte es ja Konsequenzen geben die sich nciht nur darauf begrenzen, dass Jahre später festgestellt wird, die Täter der verbotenen Tat hätten diese nicht begehen dürfen. Wenn Personen, die nicht zur Polizei gehören, andere Personen einsperren, würden so Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Nötigung, vielleicht noch Raub (weil mit Waffen ausgeführt) in Frage kommen. Und, nachdem die Polizei sicherlich gegen die kontrollierte Person wegen so Dingen wie 'Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte' ermittelt haben wird, kann man die Täter auch wegen Vortäuschung eienr Straftat belangen? Und warum all das nicht? Gelten Gesetze am Ende doch nur für den Pöbel, aber nicht für die Polizei?

NichtsDG

Erinnert ihr euch noch an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz? Mit dem sollten Betreiber von Soschel Midia-Plattformen alles, was irgendwer irgendwie für vielleicht nicht ganz in Ordnung halten könnte an den Bundesgeheimdienst-mit-Polizeiaufgaben (gemeinhin als Bundeskriminalamt bezeichnet) melden, und dabei am Besten gleich noch so Bestandsdaten wie Passwörter übermitteln, weil, äh. Das war das eine Gesetz, wo dem Bundespräsidenten aufgefallen wurde, dass es da ein BVerfG-Urteil gab, was so ein klitzekleines Bisschen darauf hindeutete, dass vielleicht die Bestandsdatenauskunft nicht so ganz verfassungskonform hätte gewesen sein können, und deren Ausweitung die Lage nicht unbedingt verbessern würde. Da hat dann die Regierung nochmal nachsitzen dürfen. Und nun wird aber auch das tolle, neue Gesetz nicht ganz angewendet, weil sich herausstellt, dass die Betreiber eben jener Soschel Midia-Plattformen lieber Gerichte als Geheime Polizeivertreter fragen wollen, ob das denn so richtig wäre. Denen hat wohl noch niemand verraten, dass nichts, was je eine Person in einer Polizei getan hat, auch nur ansatzweise weniger als perfekt legal hätte gewesen sein können. Bestimmt werden die Gerichte das auch fgeststellen, da bin ich Ganz Doll sicher.

OttfD

Meldung von der sogenannten Werte-Union: Deren Chef, ein Herr Otte wäre von der Afd gefragt worden, ob die ihn als Bundespräsidentenkandidaten vorschlagen dürften. Und wie schon im Jahr 2020 ein gewisser FDP-Abgeordneter Kemmerlich aus Thüringen, hat Otte den Fehler gemacht, nicht abzulehnen. Das führte dann ziemlich schnell dazu, dass die CDU-Führung sich von Otte distanziert hat, und selbst der nicht als Linksextrem verschriene Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen die Gelegenheit erkannte, sich von dem zu distanzieren. Ich wage mal zu vermuten, dass der Herr Otte keine große politische Karriere mehr vor sich haben könnte.

Teledochnichtbot

Die Bundesministerin für Inneres und Bau hat sich zu Wort gemeldet und verkündet, ihre Äußerung von neulich, sie wolle Telegram verbieten, sei gar nicht als Forderung zum Verbot von Telegram gemeint gewesen (nachdem ich gerade die sehr freie Textinterpretation eines Gerichts erlebt habe, wage ich zu bedreifeln, dass sie mit der Aussage so durchkäme), sondern sie hätte ja nur Druck ausüben wollen. Ja, wissen Sie, Frau Ministerin, das ist eigentlich ganz einfach: Wenn Sie als Exekutive Firmen vorschreiben wollen, welche Äußerungen auf deren Rechnern erlaubt sein sollen, dann haben Sie da besser Gesetze, die Ihnen das Recht zu solchen Aufforderungen einräumen. Ausnahme: Die Polizei, die darf eh alles. Offenbar. Vielleicht mit der Ausnahme, dass jahre später Gerichte feststellen, dass die Polizei etwas doch nicht hätte gedurft haben sollen. Von daher, Frau Ministerin: Zeigen Sie doch mal, wo die aktuellen Gesetze dem Bundesministerium des Inneren (und Bau) solch ein Druck-ausüb-Recht einräumen. Ich verfüge einfach nicht über die magische Kristallkugel, die mir die Gesetzesinterpretation ermöglichen würde.

Goobyright

Normalerweise kommen absurde Copyright-Forderungen ja von Firmen, die damit Geld machen wollen. Jetzt gibt es aber Hinweise, dasss auch Google auf Dateien auf Google Drive einen Urheberrechtsschutz behauptet. Das wäre auch nicht wirklich komisch, wenn die Dateien nicht nur aus einzelnen Zahlen bestehen würden. Wie war das noch gleich mit Upload-Filtern? Übrigens ist bisher nicht öffentlich bei mir vorbeigeflogen, wie Google auf die Behauptung kommt, eine Datei mit der Zahl 1 darin verstieße gegen Urheberrechte. Wer mag wohl das Recht an der 1 haben, habe ich es mit der Erwähnung der Zahl hier gar gebrochen, wie sieht das mit so Dingen wie einer Schöpfungshöhe aus? Oder brauchen wir sowas nicht? Gibt es überhaupt etwas wie Schöpfungshöhe im US-Recht? Fragen über Fragen.