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Merteil

Erinnert ihr euch noch an den Februar 2020, als eine komische Atemwegserkrankung in China noch nur eine komische Atemwegserkrankung in China war, aber in Thüringen die CDU mit der AFD einen Vertreter einer Fünf-Prozent-Partei auf den Ministerpräsidentenplatz geschoben hat? Eine Frau Meer-Kell (oder so ähnlich) hat dann jedenfalls aus einer Reise sich gemeldet und verkündet, das müsse gefälligst rückabgewickelt werden, diese CDU, die habe doch nicht mit den AFD gemeinsam zu stimmen. Nun, das fand eben jene AFD blöd, trug das Thema nach Karlsruhe, und da hat sich das BVerfG dann mal damit befasst und verkündet: Stimmt, das Amt Bundeskanzler erlaubt solche Einmischungen in Parteihandlungen nicht, und nachdem die Person im Amt Bundeskanzer die ihr zur Verfügung stehenden amtlichen Mittel zur Verkündung genutzt hat, war das unzulässig und darf sich nicht wiederholen. Nachdem die Person Meer-Kell (oder so) ohnehin das Amt des Bundeskanzler nicht mehr besetzt, ist die akute Auswirkung des Urteils überschaubar. Es hätte sich ohnehin ein gewisses Muster aus Meinungsäußerungen von Bundesministern erahnen lassen, dass das BVerfG denen zwar zubilligt, Meinungen zu äußern, aber die ministerialen Mittel dürfen die eben nicht missbrauchen dabei. Von daher: Bundesminister und -kanzer dürfen Meinungen haben und auch äußern, nur eben nicht als offizielle Verkündungen der Leiter von Ministerien. Ob Bundeskanzler A-Punkt-Deh-Punkt ihre Meinungsäußerungen über ihnen von der Regierung gestellte Büros verbreiten dürfen, wage ich bei der Gelegenheit dann auch mal zu bezweifeln.