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Abmahn-Abmahnung

Sowas. Letzte Woche gab es Berichte über ein Fax eines Rechtsanwalts Kornmeier, aus dem verschiedene Personen den Schluss gezogen haben, das Geschäftsmodell der Urheberrechtsabmahnungen würde mit unberechtigten Abmahnkosten betrieben. Und heute hat der Rechtsanwalt Kornmeier eine Abmahnung verschicken lassen. An RA Thomas Stadler. Der davon nicht beeindruckt ist. Und dessen Überzeugung auch andere Anwälte hegen. Ob der Herr Kornmeier wohl Frau Streisand kennt?

JAKO pressemeldet

Die da haben mal reagiert. Mit einer Pressemeldung, die schon im Anreißer Unwahrheiten beinhaltet:
„Wir haben ganz offensichtlich überreagiert“, erklärt Rudi Sprügel, Vorstandsvorsitzender der JAKO AG, und schafft damit alle Voraussetzungen,um die vor allem im Internet geführte Auseinandersetzung um sein Unternehmen schnell zu beenden.

Die Auseinandersetzung zwischen Trainer Baade und der Rechtsanwältin findet komischerweise nicht im Internet statt. Auch die weitere Pressemeldung ist gespickt mit Eigenartigkeiten und Behauptungen, die - vorsichtich ausgedrückt- als unwahre Tatsachenbehauptung geahndet werden könnten. Eine äußerst kritische Betrachtung der Pressemeldung findet sich hier, etwas sachlicher werden die Tatsachenbehauptungen bei allesaussersport begutachtet. Zum Beispiel eine Anwaltskanzlei, die eine ganze Woche Zeit hat, einen Screenshot, beziehungsweise den Sachverhalt dahinter zu recherchieren, und das trotzdem noch versäumt.

Ob die JAKO AG den einen Verantwortlichen und/oder die Anwältin in Regress nehmen wird, für den entstandenen Schaden, bleibt abzuwarten. Ich gehe jedenfalls davon aus, wenn der Herr Sprügel verlautbaren lässt: „Ich bin mir sicher, dass beide Seiten aus dieser unerfreulichen Geschichte gelernt haben.“ Mir ist nur nicht ganz klar, was Trainer Baade daraus gelernt haben soll. Vielleicht, dass er keine Produkte einer JAKO AG nutzen will?

JAKO? Wer ist JAKO?

Es gibt da eine Firma JAKO AG, die hat offenbar ein Problem mit einem Blogeintrag eines einzelnen Bürgers. Wie andere Firmen vor ihr, hat die Firma JAKO AG dann eine Anwaltskanzlei beauftragt, die ihr unpassende Veröffentlichung aus dem Netz entfernen zu lassen. So weit, so üblich. Der Blogger hat - nach Rücksprache mit einem Anwalt - eine Unterlassungserklärung abgegeben, und die geltend gemachten Kosten der Anwältin beglichen. Dann ist die Firma JAKO AG darauf gekommen, dass es den Text des Bloggers völlig überraschend auch an weiteren Stellen im Netz gibt. Anstatt sich dann an die Betreiber der anderen Seiten (hier newstin.de) zu wenden ließ man die Anwältin wieder auf den Blogger los.

Liebe Firma JAKO AG, Vielleicht lasst Ihr Euch mal erklären, wie dieses Internetz so funktioniert. Als Jemand, der selbst ins Netz schreibt, kann ich Euch verraten, dass ich nur sehr begrenzten Einfluss darauf habe, wo meine Texte noch auftauchen neben meiner eigenen Internetseite. Für andere Seiten bin ich aber gar nicht zuständig.

Vielleicht wird Euch Eure Handlung etwas klarer, wenn ich Euch das ganze mal mit einem Beispiel aus dem rechtsfreien Raum Realwelt erkläre: Eine Zeitung veröffentlicht einen bitterbösen Text über Euch. Weil der bitterböse Text so bitterböse ist, schickt Ihr Eure Anwältin los, die der Zeitung diese Veröffentlichung verbietet. Die Zeitung ist einsichtig, und verspricht, den bitterbösen Text nicht wieder zu veröffentlichen. Wenn Ihr nun in einem Archiv eine Ausgabe der Zeitung mit dem bitterbösen Text findet, an wen wendet Ihr Euch? Euer Verhalten, soweit ich das mitbekommen habe: Ihr seid zur Zeitung gelaufen und habt Euch bei der beschwert, dass das Archiv den Text immer noch zur Verfügung stellt, obwohl die Zeitung doch versprochen hat, den bitterbösen Text nicht wieder zu veröffentlichen. Wenn es sich um eine zahlungskräftige Zeitung handelt, würdet Ihr mit den Anwaltsdrohungen recht bald vor Gericht landen. Dann dürfte Euch die ganze Sache auf die Füße fallen, was durchaus reichlich teuer werden kann. Aber Ihr, liebe JAKO AG habt ja kein Problem, Ihr habt ja bestimmt genug Geld. Nur der Blogger, der hat ein Problem, weil der nämlich nicht ganz so viel Geld hat.

Ach ja, Sagt Euch der Name Streisand-Effekt eigentlich etwas? Nein? Dann lest dazu mal nach!

Du bist Abmahner (fast)

Im Netz schwillt die Aufregung zwar schon wieder ab, aber ich wollte nochmal erwähnen, dass der Macher dieser feinen Internetseite und des feinen Videos von der Agentur Kempertrautmann mit Abmahnung bedroht wurde, weil er ja deren Markenrecht an der Marke 'Du bist Deutschland' verletzen würde. Eine (wie ich finde) gute Zusammenfassung hat Kai Biermann bei der Online-Zeit eingestellt.

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass die Abmahndrohung inzwischen doch abgeblasen wurde, weil es wohl doch nur um die Persönlichkeitsrechte der im Hintergrund abgebildeten Kinder ging. Als Nichtjurist frage ich mich, warum eine Werbeagentur wohl nicht in der Lage sein mag, genau diese Botschaft in einem Text zu vermitteln. Statt von den Bildern zu reden, schwafelt die Agentur von ominösen Markenrechten, die mit privater, nichtkomerziellen Webseiten wohl kaum tangiert werden. Aber als Werbefuzzy muss man die Aktivitäten der Blogosphäre der vergangenen paar Jahre nicht bemerkt haben. Denn: Du bist Abmahner.

Der Fall Kochbuch

Ihr erinnert euch bestimmt noch an die Frau Kochbuch und ihren Mann, die ihre Bilder dank SEO so platziert hatten, dass man auf der Suche nach Brötchen und anderen Fressalien recht einfach an Bilder von Frau Kochbuchs Mann geriet. Wer den Fehler gemacht hat, eines dieser Kunstwerke zu verlinken, ohne vorher einen Vertrag mit dem Herrn Kochbuch geschlossen zu haben, bekam recht bald einen kostenpflichtigen Brief vom Anwalt der Kochbuchs. Darun war dann eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung enthalten. Ähnlich erging es auch den Betreibern von Foren, deren Nutzer Artikel mit Links zu Bildern des Herrn Kochbuch eingestellt hatten. Hier traf die Unterlassungserklärung dann den Forenbetreiber, der doch bitte niemals wieder erlauben möge, dass in seinem Forum ein Beitrag eingestellt würde, in dem eines der Kunstwerke des Herrn Kochbuch unerlaubt abgebildet sei. Das führt dann dazu, dass die Forenbetreiber sicherheitshalber jeden Foreneintrag manuell freischalten müssten, um der Unterlassungserklärung garantiert gerecht werden zu können.

Soweit die Vorgeschichte. Heute taucht im Heise-Ticker eine Meldung auf, dass das OLG Hamburg der Meinung der Familie Kochbuch widerspricht, indem es eine Vorabprüfungspflicht ausdrücklich verneint. Damit entzieht der Richter der Unterlassungserklärung und der kostenpflichtigen Abmahnung ihre Grundlage, und sorgt dafür, dass die Familie Kochbuch nicht ganz so begeistert sein könnte. Es handelt sich bei der Meinungsäußerung des Richters zwar nicht um ein Urteil, aber ich rechne damit, dass das Urteil sich daran orientieren wird. Das versauert den diversen Klägern den Gerichtsstand Hamburg, der ja - mutmaßlich wegen der Rechtssprechung der Pressekammer am LG - bei Verstößen im Internet gerne gewählt wird. Zumindest Abmahnungen für Foren könnten damit in Zukunft deutlich zurückgehen. Ich bin absolut untröstlich für die armen Kämpfer gegen für das Recht.

Nachtrag: Golem hat das Thema einen Tag später auch entdeckt.

kleines Netz

Okay, das Netz ist nicht besonders groß. Dass aber eine einfache Bestätigungsmail, die einen recht frei formulierten Gruß enthielt, dann gleich verbloggt werden würde, das hätte sich Frau A. bestimmt nicht gedacht, als sie vorhin mit mir am Telefon diese Mail formuliert hat. Okay, so weiß ich ziemlich sicher, dass die Bestätigungsmail nicht nur angekommen ist, sondern bereits zur Kenntnis genommen wurde. Ach ja, ein breites Schmunzeln hat mir das auch noch verpasst. :biggrin:

Nummer eins

Das Wochenende ist kaum beendet, schon habe ich ein politisches Thema für den nächsten Podcast.

Darüber kann ich mich dann wieder schön aufregen, aber eigentlich ist es doch nur bedrückend, zu beobachten, was die Bundes- und Landeskriminellenämter da fordern. Weit sind wir dann nicht mehr davon entfernt, dass jeder Bürger beweisen muss, was er denn nicht getan hat. Aber Kritik wird es aus der Regierungskoalition maximal in homöopathischen Dosen geben. Wenn überhaupt.

Herr Mielke, übernehmen Sie.

zweischneidig

Jaja, so ein DMCA ist schon ein zweischneidiges Schwert.

Die MPAA (Motion Picture Alliance of America), also die Filmrechtemafia der USA hat also ein Schnüffelwerkzeug für Universitäten angeboten, was auf Xubuntu basierte, sich aber gleichzeitig geweigert, die notwendigen Quelltexte zu veröffentlichen (und damit ziemlich direkt gegen die GPL verstoßen). Entsprechend hat dann ein Ubuntu-Entwickler eine 'takedown notice', also eine Aufforderung an den ISP der Filmrechte-Mafia geschickt, dass das Schnüffelwerkzeug seine Urheberrechte verletzt. Als braver Provider musste der ISP dann die Dateien entfernen, was der wohl auch getan hat.

Tja, so ein DMCA kann einen eben auch erwischen, wenn man mit den Rechten Anderer so dummdreist umgeht. Ach ja: Ha-Ha!

(gefunden bei Boing Boing)

Freiherr v.G. -> Knast

Na, da hat wohl der Herr Freiherr sich etwas überhoben. Durch seinen Versuch die Domain taz.de zu Geld zu machen ist ihm eine Ermittlung wegen Betrugs zuteil geworden, und seit gestern dann auch eine Verurteilung zu sechsmonatiger Haft.

Darüber berichtet die halbe Netzgemeinde und so ziemlich jedes Blog.

Warum hat nur kaum jemand Mitleid mit dem armen Herrn "Das Internet ist kein straffreier Raum" Anwalt?

die Über-Schnüffler

Die "Online-Durchsuchung" hat es heute mal wieder in die Schlagzeilen geschafft. So berichtet die Berliner Zeitung aus einem Gesetzentwurf des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt". An sich wäre das nicht weiter bemerkenswert, wenn es dieser Gesetzentwurf nicht in sich hätte: Bei "Gefahr im Verzug" soll der BKA-Präsident (wir erinnern uns, Jörg Ziercke bekleidet dieses Amt momentan) oder dessen Stellvertreter auch ohne richterliche Genehmigung eine Online-Durchsuchung anordnen können. Die richterliche Genehmigung muss dann aber nach drei Tagen vorliegen, ansonsten muss die Maßnahme abgebrochen werden.

Da fragt man sich doch, was so eine Schnell-Abschnorchelung soll, wo doch ein gewisser Jörg Ziercke (ja, eben jener) kürzlich erst von "maximal zehn" Fällen pro Jahr gefaselt hat. Außerdem wäre die Durchsuchung ja sooo aufwändig, dass doch alle braven Bürger sich sicher fühlen könnten.

Außerdem dürfen sich auch völlig unverdächtige Personen über eine Ausforschung ihrer Privatsphäre freuen, wenn sie denn von den Ermittlern als „Kontakt- und Begleitpersonen“, derer sich potenzielle Täter „zur Begehung der Straftat bedienen könnten“ betrachtet werden. Oder gar einen Computer verwenden, der (Zitat BZ) "Bestandteil eines Netzwerks ist". Oder etwas anders ausgedrückt: Jeder kann ohne konkrete Gründe jederzeit abgeschnorchelt werden. Was zu befürchten war.

Ich hoffe ja noch, dass gerade die letzte Formulierung nicht so schwammig im Gesetz steht, denn bei einer "Online-Durchsuchung" enthält der Name der Maßnahme ja schon, dass sich der "durchsuchte" PC in einem Netzwerk befindet, und sei es das Internet.

Dass das BKA in dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe Berechtigungen erhalten soll, die für gewöhnlich nur bei einem Geheimdienst zu erwarten wären, schockiert mich dann auch nicht mehr weiter, passt es doch in das Gesamtbild, was sich bisher aufgebaut hat.

Die Diskussion über den Gesetzentwurf kann man auch bei Farlion und Udo weiterverfolgen. Wer der B.Z. nicht traut, kann sich auch in einem Welt-Artikel noch informieren, den Udo aufgetan hat.

Nachtrag: Den ganzen Gesetzentwurf gibt es beim CCC zu lesen. Darauf verweisen unter Anderem sowohl Thomas, Golem und noch viele Andere.

Lesebefehl

Ich bin ja ansich kein Freund von reinen Link-Einträgen, aber diesen Eintrag im Rabenhorst mitsamt der dort verlinkten Berichte lege ich euch einfach mal als Leseaufgabe ans Herz. Ich will mich nämlich nicht noch mehr über die inkompetenten Polit-Nebenjobber aufregen. Das wäre wohl doch zu ungesund.