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What's next?

Nachdem vor einiger Zeit veröffentlicht wurde, dass Online-Durchsuchungen bereits durchgeführt wurden, ist heute klar geworden, dass die Bundeswehr im Rahmen der Überwachung der G8-Proteste eingesetzt wurde.

Okay, ein paar Soldaten, die auf Brücken stehen, und die Demnonstranten beobachten, mag man ja vielleicht noch als Amtshilfe verbuchen, aber Tornado-Flugzeuge, die ein Lager der Protestierer überfliegen, um Luftaufnahmen zu machen, kann man wohl recht ungestraft als Bundeswehreinsatz im Landesinneren bezeichnen.

Da frage ich mich doch, warum unser aller Innenminister sich bisher immer wieder um eine gesetzliche Grundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Landesinnern eingesetzt hat. Oder war eben dieser Einsatz vielleicht gar illegal?

Schwurbel

Da hat der rosa magenta Riese also beschlossen, die Speicherung der IP-Adressen jedes Kunden von bisher 80 auf sieben Tage zu reduzieren. Das ist zwar immernoch rechtswidrig, aber immerhin schon weniger gravierend. Dass dann allerdings gleich ein Staatsanwalt sich durch die Aussage hervortut, dass so die Strafverfolgung ja erschwert würde, überrascht nicht besonders. Aber dazu fällt mir nur eins ein: So sind die Gesetze eben.

Wie das mit den Gesetzen und der Polizei aussieht, dokumentiert Udo mal wieder sehr anschaulich. Dass unser Innenschäuble so seine Schwierigkeiten mit dem Rechtsverständnis hat, dokumentiert er mal wieder sehr anschaulich, wenn er die ehemaligen RAF-Mitglieder dazu auffordert, sie sollten doch "alles Menschenmögliche zur Aufklärung ihrer damaligen Gräueltaten beitragen". Um nochmal auf Udo zu verweisen: Nein, das müssen sie nicht. Steht im Gesetz. Beziehungsweise, Schäubles Forderungen stehen eben in keinem Gesetz. Aber dann kann man ja bestimmt mal eben die Gesetze ändern, nicht wahr, Herr Schäuble?

Lesenswert

Diesen Kommentar der Süddeutschen Zeitung zu den Forderungen nach einer verdeckten Computerdurchsuchung kann ich Jedem als Lektüre empfehlen. Die von den Strafverfolgern aufgebrachten Argumente ähneln anscheinend denen, die zur Einführung des großen Lauschangriffs vorgebracht wurden. Das Gejammer von BKA-Chef Ziercke, dass die bösen Gesetze die Nutzung des Lauschangriffs praktisch verhindern würden, finde ich jedenfalls schon interessant. Immerhin sollte sich doch gerade das BKA an die Gesetze halten.

Der Aussage aus dem Kommentar

Aber das ist es nun einmal, was den Staat von einer Räuberbande unterscheidet: Wenn er auf die Bürger zugreift, hat er die Regeln einzuhalten, die ihm die Verfassung vorgibt. Das ständige Lamento von Sicherheitsbehörden über Grenzen, die das Recht ihnen auferlege, gehen einem auf den Geist.

kann ich mich jedenfalls nur anschließen. Wenn das Herrn Ziercke nicht passt, sollte er sich vielleicht mal überlegen, ob er nicht vielleicht den falschen Beruf ausübt.

Gefunden bei Udo.

Quo vadis?

Was ich heute gefunden habe, macht mich umso skeptischer gegenüber der verdeckten Online-Durchsuchung. Da wurde also jemand beschuldigt, er hätte mit seinem Computer ein bestimmtes Fax versendet. Im Rahmen des Verfahrens ist der Computer dann also beschlagnahmt worden. Der Beschuldigte hat dann bestritten, das betreffende Fax versendet zu haben, und angegeben, dass möglicherweise ein Trojaner das Fax versendet haben könnte. Um das zu überprüfen wurde ein Sachverständiger mit der Untersuchung des Computers beauftragt.

Was der Sachverständige dann vorgefunden hat, ist schon erstaunlich: Die Polizeibeamten haben auf dem Computer (dem Beweismittel) nicht nur das Faxprogramm neu installiert, sondern auch noch eine Word-Datei erstellt, in der dann der Inhalt des angeblich versendeten Fax enthalten war. Dadurch konnte dann der Sachverständige keine definitiven Aussagen mehr über den Zustand des Computers zum Zeitpunkt der Beschlagnahme treffen.

Wenn die Polizei jetzt schon so unprofessionell vorgeht (obwohl anscheinend angeordnet ist, dass ein Image der Festplatte gezogen werden soll, und dann nur mit diesem Image gearbeitet werden darf), dann wird nach der Einführung des berühmten Bundestrojaners der Computer als Beweismittel weitestgehend entwertet, weil ja die Beweise immerhin erst durch den Trojaner auf den PC geschleust worden sein könnten. Das heißt dann im Umkehrschluss, dass durch den Bundestrojaner eben nicht neue Beweismittel zugänglich gemacht werden, sondern im Gegenteil, momentan verfügbare Beweismittel vernichtet werden.

Gab es da nicht den Straftatbestand der Strafvereitelung (hier wohl eher der Strafvereitelung im Amt)? Sollten dann nicht die Herren Schäuble, Ziercke, Freiberg, und alle, die sonst noch nach der heimlichen Überwachung verlangen, vorsorglich überwacht werden? Es besteht in meinen Augen Grund zu der Annahme, dass sie Straftaten Vorschub gewähren.

(un)heimliche Propaganda

In Berlin findet dieser Tage ein Polizeikongress statt, und erwartungsgemäß wird da auch über das Thema der heimlichen Durchsuchung von Festplatten geredet. Während Justizministerin Zypries bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dieser Maßnahme bleibt, wiederholt BKA-Präsident Ziercke sein Mantra von den 99,9 Prozent der Bürger, die ja nichts zu befürchten hätten. Er schürt dann auch noch die Angst vor Verschlüsselung, die ja bei einer normalen Durchsuchung nicht geknackt werden könnte. Warum Ziercke nicht auch analog ein Verbot von Mülltonnen, Feuerzeugen und anderen Mitteln zur Beseitigung handfester Beweise gefordert hat, leuchtet mir jedenfalls nicht ein. Wenig überraschend ist auch, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, den BKA-Chef stützt, und auch eine heimliche Ausfprschung von Festplatteninhalten fordert. Schade, dass weder Ziercke, noch Freiberg die Argumente der Durchsuchungsgegner aufgreifen, um sich mit denen konstruktiv auseinanderzusetzen. Aber das wäre wohl bei der aktuell betriebenen Propaganda hinderlich.

Übelst

Wenn ich mir so durchlese, was unser aller Innenminister der taz gegenüber geäußert haben soll, dann wird mir einfach nur schlecht. Satire ist das wohl auch nicht, wie Udo recherchiert hat. Die Ähnlichkeiten zwischen Original und Satire finde ich jedenfalls frappierend.

Wäre jetzt bitte jemand so freundlich, den Herrn Schäuble aus seinem Amt zu expedieren, bevor er noch weitere Grundrechte abschafft? Danke schön.

Grund? Gesetz?

Wenn ich lese, was Peter Struck angeblich gesagt haben soll, dann frage ich mich, ob der Mann überhaupt mal das Grundgesetz durchgeblättert hat. Ein Fraktionsvorsitzender, der Pressevertretern gegenüber folgenden Satz sagt, erscheint nicht nur mir suspekt: „Es gilt in unserer Fraktion das Mehrheitsprinzip, es ist keine Gewissensentscheidung.“

Deshalb mein Tipp: Herr Struck, kaufen Sie sich und dem Herrn Schäuble doch bitte je ein Grundgesetz. Das ist wirklich nicht teuer.

Brigitte Zypries scheint ja im Gegensatz zum Bundesinnen-Schäuble etwas mehr davon zu verstehen, was ein massiver Grundrechtseingriff ist. Zumindest wirkt sie im Spiegel-Online-Interview auf mich erfreulich grundgesetzkonform. Das ist man ja heutzutage von Politikern kaum noch gewöhnt. (via)

Ein paar Links

...zu der Diskussion um die heimliche PC-Ausspähung.

Gut finde ich, dass der Schleswig-Holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), für hohe Hürden bei der Fernausspähung von Computern plädiert. Von einem Innenminister ist man ja soviel Selbstzurückhaltung schon nicht mehr gewöhnt.

Dagegen gibt es eine ganz tolle Argumentation der Gewerkschaft der Polizei: Wenn ein Verdächtiger vor einer Hausdurchsuchung seine Festplatte mit dem richtigen Programm überschreibe, sei darauf nichts mehr zu finden, fasst Heise online die Aussage zusammen. Vielleicht sollte mal jemand Herrn Konrad Freiberg, Gewerkschaftschef eben dieser Polizeigewerkschaft, mal erklären, dass das auch ohne Internet schon so war. Wenn ein Verdächtiger kurz vor eienr Durchsuchung alles belastende Material vernichtet hat, dann stand die Polizei schon immer ohne Material da. Das führt dann dazu, dass ein Schuldiger freigelassen wird. "Aus Mangel an Beweisen", heißt es dazu so passend. Und wissen Sie was, Herr Freiberg? Ich finde das gut, dass auch mal Täter laufengelassen werden, weil denen eben nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass sie eine Tat begangen haben. Besser, als wenn Unschuldige ins Gefängnis gesteckt werden, weil sie ihre Unschuld nicht beweisen konnten.

Dass die Killerpolitiker Beckstein und Schünemann gleich gegen das Urteil losgezogen sind, überrascht niemanden ernsthaft. Die beiden Herren scheinen ja erstaunlich viel gemeinsames Gedankengut zu hegen, wie man ja bereits in der Debatte um die 'Killerspiele' sehen konnte.

Der BKA-Präsident, Jörg Ziercke, droht indirekt 82'000 Bürgern mit Überwachung ihrer Rechner, wenn er davon redet, dass "99,9 Prozent der Menschen [...] von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen sein" werden. Aber so klingen die Zahlen natürlich viel entspannender, als wenn Ziercke zugeben würde, dass er plant, eine fünfstellige Anzahl Bürger ausspionieren zu wollen.

Zu Mäßigung ruft auch die Datenschutzbeauftrage Nordrheinwestfalens, Bettina Sokol, auf. Ob es allerdings irgendwelche Auswirkungen ihres Jahresberichts geben wird, wage ich einfach mal zu bezweifeln.

Es bleibt auch weiter spannend, was sich unsere Volksvertreter so alles einfallen lassen, um noch mehr Büger unter Generalverdacht zu stellen und zu überwachen.

Illegale Durchsuchungen

Der BGH hat jetzt also entschieden, dass Online-Durchsuchungen illegal sind. Insbesondere sind derartige verdeckte Maßnahmen nicht vom normalen Durchsuchungsparagraphen gedeckt sind, da damit insbesondere die Pflicht für die Strafverfolger verletzt wird, die dem Durchsuchten erlaubt, Kenntnis von der Durchsuchung zu nehmen. Es steht ganz klar in der Strafprozessordnung, dass der Durchsuchte oder ein Vertreter von ihm bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Diese Regelungen sind nach Ansicht der BGH-Richter nicht optional, und werden durch die heimliche Untersuchung von Festplatteninhalten verletzt.

Es überrascht jetzt nicht besonders, dass unser großartiger Innenminister als Reaktion eine gesetzliche Regelung zur Durchsuchung der Festplatten aller Bürger der bösen Terroristen gefordert hat. Die bei Heise online dokumentierten Beißreflexe des Bundes deutscher Kriminalbeamter, des innenpolitischen SPD-Sprechers Wiefelspütz und von Herrn Bosbach (CDU) überraschen dann auch nicht weiter.

Beruhigend finde ich, dass sich diverse Politiker gegen die Ausweitung der Bürgerüberwachung gestellt haben, wobei im Heise-Ticker überwiegend Gegenstimmen aus der Opposition dokumentiert sind. Sollte ein solches Bürgerüberwachungsgesetz (Arbeitstitel: Big Brother) erlassen werden, hoffe ich mal darauf, dass dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Es kann ja nicht sein, dass die Bürger immer weiter unter Verdacht gestellt werden, während die Damen und Herren Politiker sich auf ihren üppigen Pensionen ausruhen können.

Internetwache?

Wenn die Politiker immer wieder davon reden, dass sie eine polizeiliche Überwachung des Internets fordern, dann meinen die bestimmt solche Dinge, die es zu verhindern gilt. Oder ist das der erste Anlauf einer Vernetzung der verschiedenen Strafvervolgungsbehörden, wie sie der Bundesinnenschäuble fordert? Ich hoffe dann doch mal stark, dass die Gründe dieser Veröffentlichungen sofort beseitigt werden. Wäre ich einer der Betroffenen, deren Daten da (offensichtlich rechtswidrig) veröffentlicht wurden, würde ich jedenfalls über rechtliche Schritte gegenüber dem verantwortlichen Polizeichef nachdenken.

GdP fordert Rechtsverstöße durch Polizei

Zugegeben, die Überschrift ist übertrieben, aber was der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg fordert, läuft im Effekt darauf hinaus, dass der Zweck einer Maßnahme die Mittel ja schon rechtfertigen würde. Dass die 'Mikado'-Aktion gerade nicht der "Kinderporno-Mafia" (Zitat Freiberg) geschadet hat, sondern sich nur auf die Konsumenten der illegalen Materialien konzentriert hat, scheint Herr Freiberg dabei geflissentlich zu übersehen. 

Vielleicht sollte sich die Polizeiarbeit mehr darauf konzentrieren, die Urheber des Materials ausfindig zu machen, als mit großem Getöse die kleinen Fische zu jagen. Aber eine Meldung, in der steht, dass "Drei mutmaßliche Kinderporno-Hersteller gefasst" wurden, lässt sich natürlich nicht so gut verkaufen wie die, dass "322 mutmaßliche Kinderporno-Konsumenten" ermittelt wurden. Ich hoffe mal, dass es eine Pressemeldung wert sein wird, wenn die rechtswidrigkeit der Untersuchung aller Kreditkarten-Transaktionen gerichtlich festgestellt wird. Das wäre dann immerhin mal ein Beweis dafür, dass die totale Überwachung doch noch nicht Einzug gehalten hat.

ComPod #12: Wahlcomputer

Im ersten Compod des Jahres beschäftige ich mich mit Wahlcomputern, und der Frage, was eigentlich das Problem an den Geräten ist. Als Basis habe ich die Folien des Vortrags von Ulrich Wiesner beim 23C3 verwendet. Erwähnt wird auch Joanna Rutkowskas Vortrag. Als Musik gibt es 'Forget The Girl' und 'Beggarstown' von Hollow Horse, 'Down In It' und von Jon Caspi, Hiding Underneath von Cassandra Kubinski, und als Intro wie immer Movie Of My Life von Nicky Kwick.

Länge: 1:13:11, 68,6 MB.

Über Kommentare hier oder bei Podster würde ich mich natürlich auch wieder freuen. Außerdem könnt Ihr für den ComPod in den Neuvorstellungen der Podcastcharts von Trackback stimmen.

uneinsichtig

Der deutsche Bundesinnenminister Schäuble hat ja bekanntlich gefordert, im Grundgesetz solle ein "Quzasi-Verteidigungsfall" vorgesehen werden, wenn 'Terroristen' ein Flugzeug entführen würden. Für diesen Fall beabsichtigt Schäuble nämlich, das Flugzeug abschießen zu lassen, weil dadurch ja die Gefahr für die restliche Bevölkerung gebannt würde. Bei seinem Vorstoß ignoriert der Minister geflissentlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 bereits das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, weil in diesem Gesetz der Abschuss entführter Flugzeuge (inklusive der Insassen des Flugzeugs, versteht sich) vorgesehen war.

Inzwischen ist von SPD-Seite mitgeteilt worden, dass man einen solchen Gesetzesvorstoß nicht mittragen würde, und gegebenenfalls gegen das daraus entstehende Gesetz Verfassungsbeschwerde einreichen würde. Dagegen kontert die CDU-Fraktion durch ihren Vize, Bosbach, dass es doch bedauerlich sei, dass die SPD sich gegen diesen Vorschlag stellen würde, und Schäuble setzt auch noch nach, er halte es für "unverantwortlich", wenn der Extremfall ungeregelt sei.

Vielleicht sollte sich Bundesinnenminister Schäuble noch einmal sorgfältig die ersten Artikel des Grundgesetzes durchlesen, insbesondere den, in dem von der "Würde des Menschen" geredet wird, ebenso wie das Verfassungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 357/05. Ich bin mal so frei, aus dem verlinkten Urteil zu zitieren:

"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden." (Hervorhebung von mir)

Solange Herr Schäuble nicht darzulegen vermag, wie der "Quasi-Verteidigungsfall" den hervorgehobenen Abschnitt verhindern soll, wird wohl sehr wahrscheinlich jeder weitere Gesetzesvorstoß vom Verfassungsgericht als mit den Grundrechten unvereinbar abgewiesen werden.

Und das ist auch wirklich gut so.

rechtswidrig?

Ob die unerkannte Durchsuchung von Computern über das Internet illegal ist, weiß ich auch nicht, aber ein Ermittlungsrichter am BGH ist offensichtlich der Meinung, derartige Maßnahmen wären nicht vom Gesetz gedeckt. Die Reaktion der REgierung darauf wird jetzt aber nicht darin bestehen, dass die Durchsuchungen aufhören, sondern vielmehr, dass ein Gesetz erlassen oder geändert wird, wonach die Durchsuchungen dann wieder erlaubt wären. Da hoffe ich doch direkt mal, dass sich jemand mit den nötigen Fähigkeiten an das Bundesverfassungsgericht wendet, um die Verfassungsmäßigkeit derartiger Maßnahmen zu untersuchen. In der Zwischenzeit werde ich jedenfalls erstmal mein 1984 wieder hervorholen, es wird ja wirklich langsam Zeit dafür.

Der arme Minister

Marcel Bartels, der recht häufig das 'Vergnügen' hat, Abmahnungen zu erhalten, wurde vom Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf Zahlung der Anwaltsrechnung für eine Abmahnung verklagt, die der Minister wegen eines Fotos und dessen Bildunterschrift angestrengt hat.

Ich habe auch ganz viel Mitleid mit dem armen Herrn Gabriel, der die horrende Summe von 756,09 Euro natürlich nisht selbst bezahlen kann und will. Okay, wahrscheinlich hätte der Genosse Minister seine Ziele schon mit einer einfachen, freundlichen Mail erreichen können, beziehungsweise, er hätte das zu beanstandende Bild aus dem Wiki von Marcel sogar selbst entfernen können, was beides die Kosten vermieden hätte, die immerhin mehr sind, als so mancher Hartz IV-Empfänger für zwei ganze Monate erhält. Aber in dem Fall hätte der Bundesumweltminister ja nicht seine Anwälte arbeiten lassen können.

Vielleicht sollten wir für den armen Minister eine Spendensammlung machen, damit er sich dann über Forenhaftung, Wikis und Internetrecht informieren kann?

via RA-Blog

Sollte der Herr Gabriel an meinen Aussagen hier Anstoß nehmen, empfehle ich ihm einen sorgfältigen Blick in das Grundgesetz, und da besonders in den Artikel 5, auf den ich mich gegebenenfalls berufen müsste, sollte der arme Herr Gabriel sich genötigt fühlen, mir auch eine Abmahnung zukommen lassen zu wollen.