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Pillegal

Meldung aus der 'dass die das auch mal merken'-Eckee: Die Hausdurchsuchung in der Pimmelgate-Geschichte war übrigens rechtswidrig. Und zwar hat die Ex-Freundin des Tweet-Schreibers, bei dem die Polizei trotz Eingeständnis des Tweet-Schreibers die unverletzlichkeit der Wohnung verletzt hat, mal ein Gericht befragt, was dann befand, dass da auch ohne Geständnis des Tweet-Schreibers keine "Hass-Sprache" zu erkennen gewesen wäre, als eine Beleidigung durch den Herrn Corona-Regelbrecher gegenüber Gruppen, in denen sich ebenfalls Corona-Regelbrecher befanden durch wiederum eine Beleidigung erwidert wurde.

So, und wer verfolgt dann mal Richter, Staatsanwalt und alle an der rechtswidrigen Durchsuchung beteiligten Personen in und um Polizei strafrechtlich, oder dürfen die alle gemeinsam beliebig Grundrechte brechen, ohne dass das Konsequenzen hat? Meine, zugegeben: naive, Vorstellung ist ja, dass mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit durch ein Gericht das Ganze so behandelt werden sollte, als hätten gerade nicht Vertreter des Staates die Taten begangen. Dann wären da plötzlich ein bandenmäßig begangener Einbruch, Nötigung, versuchter Raub (weil Diebstahl in bewaffnet), Anstiftung dazu bei Staatsanwaltschaft und Gericht. Wie schnell sich wohl Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter bemühen würden, keine rechtswidrigen Taten mehr zu begehen. Aber stattdessen ist die gesamte Strafverfolgung eher ein rechtsfreier Raum, in dem Gesetze nur als unverbindliche Serviervorschläge dienen, an die man sich zwar halten kann, aber eben nicht muss, weil es passiert ja genau gar nichts, wenn man beliebig Grundrechte bricht. Aber wehe, eine Privatperson wagt es einen Polizisten falsch anzusehen, da darf man dann dankbar sein, wenn man nur mit gebrochenen Armen im Knast landet, nicht wahr?