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LüBGH

Meldung aus der 'überrascht jetzt nicht akut'-Ecke: Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Urteilen befasst, die rund um den Lücke-Mord ergangen waren, und die für angemessen geurteilt. Mir ist jetzt kein Urteil in Erinnerung, wo der BGH mal auf den Tisch gehauen hätte, insofern scheint das der übliche Gang der Dinge zu sein. Dafür haut das Verfassungsgericht immer mal wieder Instanzengerichten ordentlich eine runter, wie zuletzt, als Gerichte unnötige Erkennungsdienst-Behandlungen eines Beschuldigten geil fanden, die übergriffig und völlig unnötig, und damit verfassungsbrechend waren.