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Streamahnung

In den letzten Tagen schwappten ziemlich viele Meldungen durch das Netz, dass eine als Abmahn-Kanzlei bekannte Anwaltskanzlei Abmahnungen (offenbar in vielen Fällen) verschickt hatte an Personen, die einen Porno per Streaming geschaut haben sollen. Das ist insofern etwas Neues, als es beim Stream anschauen eigentlich gerade die urheberrechtlich relevante Verfielfältigung gar nicht gibt (siehe Udo Vetter dazu), und man von daher schon an der Grundlage für eine Abmahnung zweifeln darf. Die Kanzlei war wohl der Meinung, die Urteile gegen die Betreiber der Streaming-Plattform kino.to würden da schon ausreichen. Bis auf den winzigen Unterschied, dass ein Nutzer und ein Betreiber einer Streaming-Plattform nicht so unheimlich viel gemeinsam haben.

Nun berichten Medien (Quelle: Medien), dass der Richter, der die Herausgabe der Kundendaten angeordnet hat, Streaming und Tauschbörsen verwechselt hätte. Das wäre alleine schon dumm genug, aber offenbar haben die Abmahnwälte dann auch mindestens kreativ interpretiert, was die Gesetze dazu hergeben. NAchdem die Anzahl Abmahnungen nach den verschiedenen Berichten ziemlich hoch zu sein scheint, lässt sich nur hoffen, dass es mal einer der Abgemahnten darauf ankommen lässt, und entweder die Abmahner klagen lässt, oder gleich in die Gegenoffensive geht und negative Feststellungsklage einreicht. Das könnte dann für die Abmahner eine teure Lektion werden.

Zensus

Kaum geht's dem Auge gut genug, gibt es eine neue negative Überraschung: Mein Briefkasten hatte eben die unengenehme Überraschung eines Briefs vom 'Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein' aus Kiel. Und uwar soll ich an dem Zensusdreck teilnehmen. Ich gehöre also zu der Stichprobe derjenigen Bürger, die intensivbeschnüffelt werden, damit die Bürgervollerfassung ('Zensus') prüfen kann, ob es Abweichungen zwischen den anderen Datenquellen und meinen Angaben gibt. Soweit ich weiß, macht es keinen Sinn, totalen Unsinn anzugeben, weil die Fragebögen ja nur zur Verifizierung dienen. Nur bei dem Feld zur Religion (der einzigen freiwilligen Frage) gibt es keine Datenquelle (weil eigentlich den Staat die Glaubvensverhältnisse einen Dreck angehen, hatten mal Leute gelernt, nachdem es da vor Jahrzehnten zur systematischen Verfolgung Angehöriger bestimmter Religionen gab).

Was ich mich jetzt frage: Kann ich mit dem Fragebogen irgendwie dem Staat eine auswischen? Was ich mir schonmal vornehme: Eine Auskunft nach Bundesdatenschutzgesetz, welche personenbezogenen Daten das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig Holstein in der Fröbelstraße 15-17 24113 Kiel so über mich gespeichert hat. Spätestens nachdem ich den Fragebogen ausgefüllt habe, ist die Antwort 'keine' ja nachweislich falsch. 

Andere spannende Frage: Seit wann ist denn ein Brief, der laut Selbststempel am 26.4. gestempelt wurde, über einen Monat unterwegs? Oder hat der Zensusbeauftragte (ein älterer Mann, seiner Stimme am Telefon nach) da was verpennt? Und wer kommt eigentlich auf die dämliche Idee, ausgerechnet ein ganzes Hochhaus zu bestichproben?

Streiland

Der Duisburger OB Sauerland stellt sich gerne als Aufklärer dar. Da passt es natürlich nicht rein, wenn Dokumente veröffentlicht werden, die seinen offiziellen Aussagen widersprechen, und so zieht Sauerland die Urheberrechtskeule, um die Dokumente aus dem Netz verbannen zu wollen. Da hätte er wohl besser mal der Frau Streisand gedacht.

Wobei mich mal interessieren würde, ob offizielle Schriftstücke vom Amt überhaupt einen urheberrechtlichen Schutz genießen können. Müssen wohl besonders künstlerisch gestaltete Papiere sein.

(via)

Abmahn-Abmahnung

Sowas. Letzte Woche gab es Berichte über ein Fax eines Rechtsanwalts Kornmeier, aus dem verschiedene Personen den Schluss gezogen haben, das Geschäftsmodell der Urheberrechtsabmahnungen würde mit unberechtigten Abmahnkosten betrieben. Und heute hat der Rechtsanwalt Kornmeier eine Abmahnung verschicken lassen. An RA Thomas Stadler. Der davon nicht beeindruckt ist. Und dessen Überzeugung auch andere Anwälte hegen. Ob der Herr Kornmeier wohl Frau Streisand kennt?

JAKO? Wer ist JAKO?

Es gibt da eine Firma JAKO AG, die hat offenbar ein Problem mit einem Blogeintrag eines einzelnen Bürgers. Wie andere Firmen vor ihr, hat die Firma JAKO AG dann eine Anwaltskanzlei beauftragt, die ihr unpassende Veröffentlichung aus dem Netz entfernen zu lassen. So weit, so üblich. Der Blogger hat - nach Rücksprache mit einem Anwalt - eine Unterlassungserklärung abgegeben, und die geltend gemachten Kosten der Anwältin beglichen. Dann ist die Firma JAKO AG darauf gekommen, dass es den Text des Bloggers völlig überraschend auch an weiteren Stellen im Netz gibt. Anstatt sich dann an die Betreiber der anderen Seiten (hier newstin.de) zu wenden ließ man die Anwältin wieder auf den Blogger los.

Liebe Firma JAKO AG, Vielleicht lasst Ihr Euch mal erklären, wie dieses Internetz so funktioniert. Als Jemand, der selbst ins Netz schreibt, kann ich Euch verraten, dass ich nur sehr begrenzten Einfluss darauf habe, wo meine Texte noch auftauchen neben meiner eigenen Internetseite. Für andere Seiten bin ich aber gar nicht zuständig.

Vielleicht wird Euch Eure Handlung etwas klarer, wenn ich Euch das ganze mal mit einem Beispiel aus dem rechtsfreien Raum Realwelt erkläre: Eine Zeitung veröffentlicht einen bitterbösen Text über Euch. Weil der bitterböse Text so bitterböse ist, schickt Ihr Eure Anwältin los, die der Zeitung diese Veröffentlichung verbietet. Die Zeitung ist einsichtig, und verspricht, den bitterbösen Text nicht wieder zu veröffentlichen. Wenn Ihr nun in einem Archiv eine Ausgabe der Zeitung mit dem bitterbösen Text findet, an wen wendet Ihr Euch? Euer Verhalten, soweit ich das mitbekommen habe: Ihr seid zur Zeitung gelaufen und habt Euch bei der beschwert, dass das Archiv den Text immer noch zur Verfügung stellt, obwohl die Zeitung doch versprochen hat, den bitterbösen Text nicht wieder zu veröffentlichen. Wenn es sich um eine zahlungskräftige Zeitung handelt, würdet Ihr mit den Anwaltsdrohungen recht bald vor Gericht landen. Dann dürfte Euch die ganze Sache auf die Füße fallen, was durchaus reichlich teuer werden kann. Aber Ihr, liebe JAKO AG habt ja kein Problem, Ihr habt ja bestimmt genug Geld. Nur der Blogger, der hat ein Problem, weil der nämlich nicht ganz so viel Geld hat.

Ach ja, Sagt Euch der Name Streisand-Effekt eigentlich etwas? Nein? Dann lest dazu mal nach!

Du bist Abmahner (fast)

Im Netz schwillt die Aufregung zwar schon wieder ab, aber ich wollte nochmal erwähnen, dass der Macher dieser feinen Internetseite und des feinen Videos von der Agentur Kempertrautmann mit Abmahnung bedroht wurde, weil er ja deren Markenrecht an der Marke 'Du bist Deutschland' verletzen würde. Eine (wie ich finde) gute Zusammenfassung hat Kai Biermann bei der Online-Zeit eingestellt.

Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass die Abmahndrohung inzwischen doch abgeblasen wurde, weil es wohl doch nur um die Persönlichkeitsrechte der im Hintergrund abgebildeten Kinder ging. Als Nichtjurist frage ich mich, warum eine Werbeagentur wohl nicht in der Lage sein mag, genau diese Botschaft in einem Text zu vermitteln. Statt von den Bildern zu reden, schwafelt die Agentur von ominösen Markenrechten, die mit privater, nichtkomerziellen Webseiten wohl kaum tangiert werden. Aber als Werbefuzzy muss man die Aktivitäten der Blogosphäre der vergangenen paar Jahre nicht bemerkt haben. Denn: Du bist Abmahner.

Marions Abmahnung

Marion 'Kochbuch' K. ist immer noch auf dem Abmahn-Trip unterwegs, bei dem sie versucht, Forenbetreibern per Abmahnung jegliche Benutzung von Fotos von 'ihrer' Webseite (warum heißt Marion im Impressum eigentlich Folkert?) zu untersagen. Das Landgericht Hamburg mit seiner Pressekammer ist ihr dabei zwar gern behilflich, aber das Oberlandesgericht kassiert dessen Entscheidung auch mal ein. So geschehen im Fall eines Foto-Forums, in dem ein Teilnehmer ein Bild von Marion-Folkert veröffentlicht hatte. Das OLG war weder der Meinung, ein Forenbetreiber mache sich die Beiträge der Forennutzer zu Eigen, noch sei er verpflichtet, in seinem Forum jegliche Bilder-Veröffentlichung zu verhindern. Auch anonyme oder pseudonyme Nutzung müsse ein Forenbetreiber nicht verhindern. Und die Anwaltskosten vom Marion-Folkert erlegte das Gericht dem Forenbetreiber nicht auf. Immerhin habe der ja erst durch das anwaltliche Schreiben von dem Urheberrechtsverstoß in seinem Forum erfahren.

Wenn Marion-Folkert zukünftig nicht selbst die Auslagen ihres Anwalts bezahlen will, könnte sie ja mal selbst versuchen, Forenbetreiber anzuschreiben, in deren Foren ihr Urheberrecht verletzt wird. Das ist dann auch günstiger als jedes Mal das Gericht zu befragen.

Neues vom Herrn Freiherr

Gestern Abend, während ich noch mit der Produktion des Podcasts beschäftigt war, schwappte eine Meldung durch's Netz: Der recht bekannte Herr Freiherr wurde rechtskräftig verurteilt. Damit darf der bekannte Anwalt demnächst 14 Monate in Haft verbringen. Außerdem dürfte ihm mit der Haftstrafe die Mitgliedschaft in der Anwaltskammer verloren gehen. Mein Mitleid mit Günni hält sich allerdings stark in Grenzen.

Der Fall Kochbuch

Ihr erinnert euch bestimmt noch an die Frau Kochbuch und ihren Mann, die ihre Bilder dank SEO so platziert hatten, dass man auf der Suche nach Brötchen und anderen Fressalien recht einfach an Bilder von Frau Kochbuchs Mann geriet. Wer den Fehler gemacht hat, eines dieser Kunstwerke zu verlinken, ohne vorher einen Vertrag mit dem Herrn Kochbuch geschlossen zu haben, bekam recht bald einen kostenpflichtigen Brief vom Anwalt der Kochbuchs. Darun war dann eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung enthalten. Ähnlich erging es auch den Betreibern von Foren, deren Nutzer Artikel mit Links zu Bildern des Herrn Kochbuch eingestellt hatten. Hier traf die Unterlassungserklärung dann den Forenbetreiber, der doch bitte niemals wieder erlauben möge, dass in seinem Forum ein Beitrag eingestellt würde, in dem eines der Kunstwerke des Herrn Kochbuch unerlaubt abgebildet sei. Das führt dann dazu, dass die Forenbetreiber sicherheitshalber jeden Foreneintrag manuell freischalten müssten, um der Unterlassungserklärung garantiert gerecht werden zu können.

Soweit die Vorgeschichte. Heute taucht im Heise-Ticker eine Meldung auf, dass das OLG Hamburg der Meinung der Familie Kochbuch widerspricht, indem es eine Vorabprüfungspflicht ausdrücklich verneint. Damit entzieht der Richter der Unterlassungserklärung und der kostenpflichtigen Abmahnung ihre Grundlage, und sorgt dafür, dass die Familie Kochbuch nicht ganz so begeistert sein könnte. Es handelt sich bei der Meinungsäußerung des Richters zwar nicht um ein Urteil, aber ich rechne damit, dass das Urteil sich daran orientieren wird. Das versauert den diversen Klägern den Gerichtsstand Hamburg, der ja - mutmaßlich wegen der Rechtssprechung der Pressekammer am LG - bei Verstößen im Internet gerne gewählt wird. Zumindest Abmahnungen für Foren könnten damit in Zukunft deutlich zurückgehen. Ich bin absolut untröstlich für die armen Kämpfer gegen für das Recht.

Nachtrag: Golem hat das Thema einen Tag später auch entdeckt.

Der arme Minister

Marcel Bartels, der recht häufig das 'Vergnügen' hat, Abmahnungen zu erhalten, wurde vom Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf Zahlung der Anwaltsrechnung für eine Abmahnung verklagt, die der Minister wegen eines Fotos und dessen Bildunterschrift angestrengt hat.

Ich habe auch ganz viel Mitleid mit dem armen Herrn Gabriel, der die horrende Summe von 756,09 Euro natürlich nisht selbst bezahlen kann und will. Okay, wahrscheinlich hätte der Genosse Minister seine Ziele schon mit einer einfachen, freundlichen Mail erreichen können, beziehungsweise, er hätte das zu beanstandende Bild aus dem Wiki von Marcel sogar selbst entfernen können, was beides die Kosten vermieden hätte, die immerhin mehr sind, als so mancher Hartz IV-Empfänger für zwei ganze Monate erhält. Aber in dem Fall hätte der Bundesumweltminister ja nicht seine Anwälte arbeiten lassen können.

Vielleicht sollten wir für den armen Minister eine Spendensammlung machen, damit er sich dann über Forenhaftung, Wikis und Internetrecht informieren kann?

via RA-Blog

Sollte der Herr Gabriel an meinen Aussagen hier Anstoß nehmen, empfehle ich ihm einen sorgfältigen Blick in das Grundgesetz, und da besonders in den Artikel 5, auf den ich mich gegebenenfalls berufen müsste, sollte der arme Herr Gabriel sich genötigt fühlen, mir auch eine Abmahnung zukommen lassen zu wollen.

Das europäische Netz und die Meinungsfreiheit

Wenn eine Firma (die ich hier einfach mal Euroweb nennen will) einen Blogger (den ich einfach mal Jens Scholz nennen will) abmahnen will, weil er "(a) ein schädigendes Verhalten gegenüber dieser Firma gezeigt, (b) in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren unwahre und beleidigende Behauptungen über diese Firma verbreitet, die diese auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen würden sowie (c) die Firma unter Behauptung unwahrer Tatsachen angeschwärzt" (Zitat vom lawblog etwas abgewandelt) haben soll, dann wäre es nur sinnvoll, wenn diese Firma ihren Anwalt in der Abmahnung die konkreten Punkte benennen lassen würde, in denen sie meint, die oben beschriebenen Untaten entdeckt zu haben. Wenn diese Firma vergisst, ihren Anwalt übermitteln zu lassen, was genau ihr in dem Blog missfällt, dann verwundert mich das als juristischem Laien, der ich nunmal bin. Entsprechend kann ich mit dem Antwortschreiben eines bloggenden Anwaltes ziemlich leicht Sympathie empfinden.

Und falls Sie, liebe Vertreter der Firma, die ich einfach mal Euroweb genannt habe, meinen, ich würde Ihnen mit diesem Eintrag böses wollen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag nur meine persönliche Meinung widerspiegelt, deren Äußerung nach dem bestehenden Grundgesetz geschützt ist.


Mario D. und die Gesetze

Vielleicht sollte sich Mario Dolzer mal über die einschlägigen Gesetze informieren. Was er von Dirk Olbertz fordert, ist jedenfalls rechtlich wenig haltbar. Wahrscheinlich würde es für den Anfang ja schon ausreichen, wenn Herr Dolzer sich einfach mal durchliest, was Udo Vetter zu dem Thema geschrieben hat. Aber vielleicht interessiert sich Herr Dolzer für die Gesetze ja nur, wenn er jemand anderen abmahnen kann?