Skip to content

Wahlränder

Bevor es ganz untergeht: Am 17. März hat die Regierung im Bundestag ein neues Wahlrecht durchgesetzt, offiziell mit der Begründung, man wolle den Bundestag auf eine feste Größe von 630 (statt bisher 598) Abgeordnete bringen, indem die Erststimmen entwertet werden, weil nicht mehr diejenigen Abgeordneten automatisch in den Bundestag einziehen, die jeweils mehr Stimmen als andere Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis bekamen, sondern da noch irgend eine andere Regelung greift. Das gilt aber irgendwie nicht für Abgeordnete ohne Partei oder aus einer Minderheit. Außerdem, und das dürfte der Punkt mit der größeren Auswirkung sein, reicht es nicht mehr, dass eine Partei drei Direktmandate gewinnt, damit für die Partei insgesamt die 5%-Klausel nicht mehr gilt, sondern entsprechend der Zweitstimmen Abgeordnete in den Bundestag kommen dürfen. Über diese Regelung ist bei der letzten Wahl die Linkspartei als Fraktion in den Bundestag gekommen.

Ich kann nicht pauschal einschätzen, welche tatsächlichen Auswirkungen die Änderungen auf kommende Wahlen haben können, aber es wirkt nicht professionell, wenn die Regierung gegen alle Oppositionsparteien am Wahlrecht ändert. So dreist war nicht mal die Union, die wegen der CSU ohnehin keine größeren Änderungen vornehmen wollte (die CSU könnte relativ leicht unter einen Bundeswert von 5% fallen, und damit in einem neuen Bundestag nicht mehr vertreten sein, weshalb die Partei auch auffallen laut beim Beschweren ist gerade).