Bundeswahlfassungsbruch
Meldung vom 30.7.: Für den Tag war angekündigt, dass das BVerfG sich zum neuesten Bundestagswahlrecht äußern würde und in der Nacht war auf der Webseite des Gerichts bereits ein Urteil zu finden. Das Gericht würde demnach bescheiden, dass das Wahlrecht mit Abschaffung der Grundmandatsklausel (eine Partei, die drei Mandate direkt erreicht, darf auch bei einem Ergebnis von weniger als 5% so viele Abgeordnete entsenden wie die Zweitstimmen ihnen ermöglichen würden) nicht verfassungsrechtlich zu halten wäre. Wie diese Direktmandate erreicht werden können, ist mir unklar, wurde doch die Erststimme mit dem neuen Wahlrecht quasi abgeschafft.
Das Gericht hat dann das Gerücht bestätigt, und die Abschaffung der Grundmandatsklausel bemängelt.