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BGHapeteil

Meldung vom BGH: Wenn in einem Raum zufällig Fototapeten hängen, hat der Fotograf der Bilder auf der Tapete keine Ansprüche gegen Leute, die in dem Raum Fotos machen, auf denen die Tapete auch sichtbar sein kann. Da waren sich verschiedene Gerichte nicht einig und haben teilweise dem Fotografen der Tapete Geld zugesprochen für Fotos, auf denen die Tapete zufällig drauf war. Oder kürzer: Wenn du Fotoos zu einer Tapete machst, hast du keine Ansprüche mehr zu haben.