RDLteil
Erinnert ihr euch noch an Indymedia Linksunten? Da hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe einen Verein behauptet, ist dann aber daran gescheitert, auch nur ein einziges Mitglied des angeblichen Vereins anzuklagen oder gar zu verurteilen. Als sie dann vermeldet hat, dass die Verfahren gegen Verdächtige der Mitgliedschaft in dem angeblichen Verein alle eingestellt wurden, wagte es ein Journalist, das bei Radio Dreyeckland zu melden und dazu noch einen Link auf die Webseite von Indymedia Linksunten zu setzen. Die Staatsanwaltschaft hat das dann als Anlass genommen, um dem Journalisten eine Unterstützung des angeblichen Vereins zuschieben zu wollen und mit Hausdurchsuchungen reagiert. Die Frage, ob ein Link zu einer Webseite eine Unterstützung für einen angeblichen Verein darstellen würde, durfte dann gerichtlich entschieden werden. Das Gericht beschied, dass ein Verein, dessen Existenz nicht bewiesen wurde, durch einen Link nicht unterstützt wird. Das fand die Staatsanwaltschaft wiederum blöd und hat Revision angekündigt. Nun ist die Frist für eine Begründung der Revision abgelaufen und das Gericht konnte am 23.9. diese ablehnen womit der Freispruch rechtskräftig wird. Es gibt aber noch weitere Fragen: warum veranlasst die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei Journalisten wenn sie offiziell nur herausfinden wolle, ob die Autor-Zeile im Artikel korrekt ist, wo man den Autoren auch einfach zuerst fragen könnte? Was passiert mit den Gegenständen und Daten, die die Polizei bei der Durchsuchung mitgenommen hat? Und wie sehen politische Folgen aus, wenn man verhindern wollte, dass freidrehende Staatsanwaltschaften einfach mal Journalisten durchsuchen lassen?