BKfassungsbruch
Urteil vom 1.: Das Bundesverfassungsgericht musste sich mal wieder mit einer Änderung des BKA-Gesetzes befassen und hat geurteilt, dass Teile des Gesetzes verfassungswidrig sind. Konsequenzen für diejenigen, die die Verfassung mal wieder gebrochen haben, gibt es natürlich keine.