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BKfassungsbruch

Urteil vom 1.: Das Bundesverfassungsgericht musste sich mal wieder mit einer Änderung des BKA-Gesetzes befassen und hat geurteilt, dass Teile des Gesetzes verfassungswidrig sind. Konsequenzen für diejenigen, die die Verfassung mal wieder gebrochen haben, gibt es natürlich keine.