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Illegalfolge

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte ja die Rückweisungen an der Grenze für illegal geurteilt, und bei der Begründung gleich mal deutlich gemacht, dass die selbe Begründung auf ziemlich viele weitere Fälle passt. Die Regierung ließ dann verbreiten, sich nicht an die Urteile halten zu wollen, weil da ja nicht drin stünde, dass sie für andere Fälle gelten würden, was auch nur theoretisch passen könnte. Allerdings fragten sich juristische Laien, ob das eigentlich auch Konsequenzen für die Rechtsbrechenr haben könnte. Dazu schrieb auf Legal Tribune Online (LTO) jemand mit juristischen Hintergründen: Ja, könnte es. Beamte, die mitbekommen haben dürfen, dass die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze eben nicht legal ist, können dafür bestraft werden, wenn sie eben genau das tun. Ausnahme: Wenn sie ihrem Dienstherren (oder -Frau?) gegenüber erklärt haben, dass sie die Anweisung für illegal erachten. Was ich mich da jetzt frage: Wo sind eigentlich die ganzen lautstarken Polizeigewerkschaftler mit dem Hinweis, dass Beamte gefälligst sofort zu remonstrieren hätten, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen, weil sie offensichtlich Gesetze brechen? Oder können die Herren und Herren Propagandisten nur dann öffentlich auftreten, wenn sie mehr Überwachung der Bevölkerung verlangen?