Wahlversager
Am 11.7. sollte im Bundestag eigentlich über drei Richterposten am Bundesverfassungsgericht abgestimmt werden. Dafür werden ja 66% der Abgeordnetenstimmen benötigt, die die Regierung bekanntlich nicht hat, ohne mindestens die Grünen und auch Stimmen von Linken und/oder AFD zu bekommen. Trotzdem haben die Regierungsparteien nicht öffentlich eine Zusammenarbeit mit Linken oder AFD vertreten.
Bei der geplanten Wahl ist noch interessant, wie die Kandidat:innen ausgesucht werden. Das Vorschlagsrecht basiert auf einem alten Verfahren, wo früher nur Union und SPD wechselweise Vorschläge gemacht haben. Da ist dann doch mal jemandem aufgefallen, dass das keine aktuelle politische Machtverteilung mehr darstellt, und je zwei Vorschlägen von Union und SPD dürfen ein Vorschlag von FDP (ja, wirklich) und den Grünen folgen. Weder Linke noch AFD dürfen da aktuell Namen vorschlagen.
So, nun also zum Wahlversuch, bei dem ein Kandidat der Union und zwei Kandidat:innen der SPD angemeldet waren. Aus Hintertür-Gründen rumorte die Union Ablehnung gegen eine SPD-Kandidatin, weil die es gewagt hatte, in der Vergangenheit schon mal eine Meinung zu äußern. Und ein sogenannter Plagiatsjäger wollte entdeckt haben, dass in einer Arbeit von ihr aus dem Jahr 1997 und einem Papier ihres Mannes von 1998 Übereinstimmungen aufgetreten wären (ach, könnte man doch nur eine Veröffentlichungsreihenfolge erahnen!). Die Union blubberte dann rum, man wolle die Wahl der SPD-Vorschläge vielleicht doch nicht durchziehen, und so kam am 11. Mittags der “Kompromiss” raus, dass gar nicht abgestimmt werden sollte.
Erinnert sich eigentlich noch jemand daran, wie harmonisch die Ampel immer alles gemeinsam beschlossen hat? Ich nämlich nicht. Können wir “Wildsau” und “Gurkentruppe” nochmal sehen?