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Drohnteil

Am 15. hat sich das Bundesverfassungsgericht mal dazu geäußert, wie aus dessen Sicht der Staat mit den Drohnenmorden umgehen sollte, die Der Ami bekanntlich über Ramstein ausführt. Für mich enttäuschend: Das Gericht befand, dass der Staat die Morde einfach weiter ignorieren dürfe. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Morde hinreichenden bezug zu Deutschland hätten, und man ernsthaft von einer Verletzung des Völkerrechts ausgehen müsste. Oder kurz: Wenn Der Ami systematisch Deutsche morden würde, ohne dafür eine Begründung liefern zu können, dann wäre es vielleicht angemessen, wenn die Regierung mehr tun würde, als ganz unverbindlich um Prüfung zu bitten.