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Hammerbot

Am 19. Dezember wurde vermeldet, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der “Hammerskins”-Organisation von 2023 aufgehoben hat. Der Grund dafür ist wohl, dass da eine bundesweite Organisation hätte verboten werden sollen, die es gar nicht gab. Bei der Begründung erinnere ich mich daran, dass diverse Bundesgerichte kein Problem darin sahen, einen angeblichen Verein Linksunten Indymedia zu verbieten, dessen Mitgliedschaft niemand auch nur angeklagt wurde, geschweige denn verurteilt.