Vorratsetz
Einige Polit-Themen haben Zombie-Eigenschaften und kommen immer wieder. Dazu zähle ich die Geräteverwanzung, die als “Quellentelekommunikationsüberwachung” oder “Online-Durchsuchung” immer wieder auftaucht, oder eben auch die verdachtsfreie Speicherung von Daten, hier dieses Mal die Speicherung von “IP-Adressen” die aber gar nicht die Speicherung von Internetprotokoll-Adressen meint, sondern eine Zuornung der IP zum Anschlussinhaber, was teilweise völlig sinnlos ist, wenn bei Mobilnetzen gleich noch Carrier-Grade NAT eingesetzt wird, wo ein Kunde eben gerade keine einzelne IPv4-Adresse nutzt, sondern jeder request erst über die Zuornung von IP und Port einem Vertrag zugeordnet werden könnte. Dass Serverlogs auch den Quell-Port enthalten müssten, fordert lustigerweise niemand. Und nun will die Ministerin für Justiz also, dass die “IP-Adressen” für drei Monate gespeichert werden sollen, weil, ja, bei der Begründung wird’s schon eng. Denn entweder sagt die Bundesministerin für Justiz, dass die Polizei völlig unfähig ist, oder dass die Statistiken, wie viele Anzeigen erfolgreich aufgeklärt worden wären, alle gelogen wären, oder es fehlt schon an der Erforderlichkeit so einer Speicherpflicht. Mal davon abgeshen, dass auch nochmal jemand in die Gerichtsurteile von BVerfG und EuGH schauen sollte, was die dort festgelegte maximal noch erlaubten Speicherpflichten sein könnten. Ich hab ja im Gehörgang, dass einer verdachtslose Speicherung von egal was schon ein Problem darstellt. Und wenn die Polizei nun mal Monate brauchen sollte, bis sie überhaupt bei Providern nachfragt, gleichzeitig aber darauf besteht bei rechtswidrigen Hausdurchsuchungen Endgeräte rechtswidrig rauben zu wollen, dann werfe ich nochmal die Frage in den Raum, wie das eigentlich mit dem Rechtsstaat so aussieht. Mal ganz davon abgesehen, dass die ständige Ausweitung von Überwachung nicht so geil wird, wenn Feinde der Verfassung den Staat übernehmen. Aber so weit denken die aktuellen Polit-Oberen wohl wieder nicht.