immer wieder VDS
Nicht wirklich überraschend: Die Bundesregierung versucht sich mal wieder in der Gesetzgebung mit einer Vorratsdatenspeicherung. Dieses mal soll als Begründung herhalten, dass es ja “digitale Gewalt” gäbe, und anstatt da auf weniger invasive Fahndung zu setzen, will man nur über IP-Adressen die Inhaber der Endgeräte identifizieren. Komisch, bisher gab es gar keiner verdachtsfreie Speicherung der Anschlussinhaber von IP-Adressen über die technisch minimal notwendige Zeit hinaus, und irgendwie konnte die Polizei doch auch Fälle aufklären. Nun hat die gleiche Regierung doch gerade die offizielle PKS veröffentlicht. Da müsste man doch einen riesigen Stapel an unaufgeklärten Verbrechen finden, wenn die Behauptung der Regierung (nur mit Vorratsdaten kann die Polizei überhaupt irgendwas) stimmen würde. Wo ist dieser Haufen denn? Und warum wird der nicht groß beredet? Und was ist eigentlich mit den Millionen Missbrauchsfällen, die bisher immer als Begründung herhalten mussten? Oder sind die alle plötzlich doch nicht unaufgeklärt? Komisch. Es wirkt, als würde die Regierung Unwahrheiten verbreiten. Aber das kann ja unmöglich sein, oder?