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In Langen (Hessen) hat ein Wahlbeobachter wahrscheinlich in einem unbeobachteten Moment eine Gelegenheit gebabt, den Brief des Wahlleiters Bernhard Emrich zu fotografieren. Holgi hat das etwas verwackelte Bild dann genutzt, und in lesbareren Text verwandelt. Auf Netzpolitik gibt es dazu auch schon eine Diskussion.

Die darin aufgestellten Behauptungen sind schon echt dreist. Beispiele gefällig?

"Die geplanten Störungen und Angriffe des CCC (Computer-Chaos-Clubs), die sich als Wahlbeobachter ausgeben und am Wahlsonntag alle acht Kommunen, die Nedap-Wahlgeräte einsetzen, aufsuchen wollen, sind ernst zu nehmen. Im Internet unter der Adresse https://berlin.ccc.de/wiki/wahl_in_Hessen vom 25.01.2008 dokumentiert"

Ähm, was bitte ist denn ein "Computer-Chaos-Club"? Außerdem: Was heißt, die Leute würden sich als Wahlbeobachter ausgeben? Wenn sie die Wahl beobachten, sind sie Wahlbeobachter. Da ja die hessische Landesregierung wie auch das Bundesinnenministerium immer wieder betont haben, dass die Wahlcomputer doch so sicher wären, frage ich mich doch ersthaft, wovor der Herr Emrich da wohl Angst haben könnte.

Vielleicht klärt ja der nächste Absatz das: "Alle Mitglieder des CCC stehen im Chat untereinander in Verbindung und wollen Unregelmäßigkeiten mittels Fotos dokumentieren. Auch Befragungen von Mitgliedern des Wahlvorstandes sind beabsichtigt. Diese Absicht führt zwangsläufig zu Störungen im Wahllokal und muss unterbunden werden. Der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf im Wahllokal und üben Hausrecht aus."

Aha. Die Absicht(!), Befragungen von Mitgliedern des Wahlvorstandes durchzuführen, führt also zu Störungen. Was bitte hat der Mann genommen, als er diesen kristallklaren, völlig logischen Gedankenablauf formuliert hat?

Deshalb erlässt der Wahlleiter folgende, völlig verständliche Regelungen:

"1. Generelles Handyverbot in allen Wahllokalen für Besucher.
2. Keine Foto und Filmaufnahmen im Wahllokal.
3. Keine Inteviews bzw. Befragungen mit Besuchern im Wahllokal.
4. Keine Benutzung von Notebooks (Laptops) im Wahllokal.
5 Beachtung der Bannmeile von 10 Metern."

Klar, so ein Handy, oder gar ein Fotoapparat zerstören ja auch die Wahlgeräte. Oder hindern Wähler oder Wahlhelfer an der Durchführung der Wahl. Das ist ja genauso klar, wie die Tatsache, dass die Absicht, Leute zu interviewen zu Behinderungen der Wahl führen muss. Völlig logisch.

Immerhin im letzten Absatz auf der Seite scheint der Wahlleiter doch einen kurzen Moment der Klarheit:

"Bitte darauf achten, dass das „Öffentlichkeitsprinzip“ nicht verletzt wird. Nicht einfach des Raumes verweisen - nur bei Störungen im Ablauf der Wahlhandlung. Ruhe und Ordnung müssen gewährleistet…"

Willkommen in der Demokratur. Sie haben das Recht, dem Wahlcomputer ihre Stimme zu geben. Sie haben das Recht, den offiziellen Ergebnissen zu vertrauen. Sie haben nicht das Recht, die Weisheit Ihrer Regierung zu bezweifeln. Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Zuwiderhandlung präventiv erschossen werden.

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