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Nachwirkungen

Da sind sie, die politischen Nachwirkungen des gestrigen Urteils gegen die Online-Schnüffelei.

Die Richter sehen sich personell nicht in der Lage, die entstehenden Datenhalden von Schnüffelmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob die Daten nicht dem grundrechtlich geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung entstammen, der in jedem Fall gewährleistet werden muss. Nun, ich sehe da eine recht einfache Lösung. Technisch ausgedrückt: Default Deny. Was nicht geprüft werden kann, darf auch nicht verwendet werden. Damit hätten die Schnüffelminister dann einen höchst eigenen Grund, mehr Richter einzustellen, um die Daten zu prüfen.

Dr. Dieter Wiefelspütz, der gestern bei der Urteilsverkündung als einer der Abgesandten des Bundestages zugegen war, schwafelt mal wieder davon, dass man 'die Eckpunkte des Urteils direkt in das Grundgesetz aufnehmen' sollte. Das ist allerdings meines Wissens unnötig, weil das Urteil des BVerfG bereits verfassungsrang hat. Will heißen, das neue Grundrecht mit dem sperrigen Namen 'Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme' ist genauso wirksam, als hätten die Verfassungs-Ersteller es bereits in das Grundgesetz geschrieben. Was also sollte es bringen, die Punkte nochmal explizit in die Verfassung zu schreiben, wo sie für alle praktischen Zwecke da schon stehen?

Interessant finde ich auch, dass sich der FDP-Innenexperte Max Stadler gegen die "ausufernden verdachtslosen Kontrollmaßnahmen" ausspricht. Sollte seine Partei in Zukunft an die Regierung kommen, htte er ja eine Chance, zu beweisen, dass es sich bei der Aussage nicht nur um Forderungen der Opposition handelt.

Nicht nur in Bayern, sodnern auch in Baden-Württemberg gibt es ganz offensichtlich Bestrebungen eine Bevölkerungs-Bespitzelung auf Landesebene einzuführen. Mir will ja irgendwie nicht einleuchten, welchen Sinn das haben soll, wo doch angeblich bundesweit nicht einmal 20 Fälle pro Jahr erreicht werden sollen. Da dürfte im Schnitt pro Bundesland gerade mal eine einzige Maßnahme pro Jahr anfallen. Ob diese eine Maßnahme nicht per Amtshilfe vom angeblich so kompetenten BKA abgehandelt werden kann, kann ich angesichts der völlig theoretischen Debatte auch nur mutmaßen.

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Kommentare

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doppelfish am :

Jetzt lass' uns erstmal die letzten Änderungen eintragen in den Bundesnotitzblock, äh, in das Grundgesetz.

doppelfish am :

Was den Schaden an den Grundrechten angeht, nimmt sich das nix.

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