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I (Herz) BVerfG

Für den Fall, dass es jemandem entgangen sein sollte: Das Bundesverfassungsgericht hat mal wieder eine sehr interessante Entscheidung gefällt. Dieses Mal ging es um die verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsdatenspeicherung (gern und oft als VDS abgekürzt). Im Eilverfahren hat das Gericht die Herausgabe der Kommunikationsmetadaten verboten für alle Fälle, die nicht der Verfolgung einer schweren Straftat dienen. Schwere Straftaten sind dabei bereits im § 100a der Strafprozessordnung festgelegt.

Einerseits hat das BVerfG die VDS zwar nicht vollständig gestoppt, aber andererseits zeigt eine genaue Untersuchung der Entscheidung, dass das damit begründet wurde, dass dieser Schritt dem Gericht nur zugestanden hätte, wenn eine Fortführung der Speicherung den Antragsstellern großen Schaden zufügen würde. Die Richter haben einen solchen Schaden verneint, aber der Bundesregierung Hausaufgaben aufgegeben: Zum 1. September muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der VDS belegt werden müssen.

Die Richter begründen ihr Auskunftsbegehren wie folgt: "Der Bericht soll dem Senat dazu dienen, einerseits die Bedeutung der Vorratsspeicherung für die Strafverfolgung [...] sowie andererseits das Gewicht der durch einen Abruf der Vorratsdaten drohenden Nachteile einzuschätzen." Für mich sieht das so aus, dass das Gericht mal wieder ein fundiertes Urteil fällen will. Das gefällt mir an dem Gericht so.

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Kommentare

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doppelfish am :

Naja, die Datensammlung geht weiter, und §100a StGB kann auch geändert werden. Mir wäre es wesentlich lieber gewesen, wenn wir Bürger nicht als potentielle Verbrecher nach §100a StGB hingestellt würden.

Aber das Urteil ist besser als nichts \*seufz\*

Andre Heinrichs am :

Wie ich bereits schrub, lese ich aus dem Urteil, dass das Gericht im Rahmen der Einstweiligen Verfügung nicht so weit gehen konnte, die Speicherung komplett zu verbieten. Das heißt ja nicht, dass die Regelung die Hauptverhandlung überstehen wird. Von daher ist das schon wieder ein ziemlicher Schlag in das Gesicht für Frau VDS-Trulla.

doppelfish am :

Haste auch wieder recht. Vielleicht macht's ja dann nochmal \*KLATSCH\*, nur ein bischen lauter. Gnhihihi ...

doppelfish am :

Ich ja auch. Aber da könnten noch Böse Dinge passieren.

Es bleibt ... spannend.

TK am :

I ? BVerfG, too.

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