I (Herz) BVerfG
Einerseits hat das BVerfG die VDS zwar nicht vollständig gestoppt, aber andererseits zeigt eine genaue Untersuchung der Entscheidung, dass das damit begründet wurde, dass dieser Schritt dem Gericht nur zugestanden hätte, wenn eine Fortführung der Speicherung den Antragsstellern großen Schaden zufügen würde. Die Richter haben einen solchen Schaden verneint, aber der Bundesregierung Hausaufgaben aufgegeben: Zum 1. September muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der VDS belegt werden müssen.
Die Richter begründen ihr Auskunftsbegehren wie folgt: "Der Bericht soll dem Senat dazu dienen, einerseits die Bedeutung der Vorratsspeicherung für die Strafverfolgung [...] sowie andererseits das Gewicht der durch einen Abruf der Vorratsdaten drohenden Nachteile einzuschätzen." Für mich sieht das so aus, dass das Gericht mal wieder ein fundiertes Urteil fällen will. Das gefällt mir an dem Gericht so.
Kommentare
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doppelfish am :
Aber das Urteil ist besser als nichts \*seufz\*
Andre Heinrichs am :
doppelfish am :
Andre Heinrichs am :
doppelfish am :
Es bleibt ... spannend.
TK am :