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die sind doch schon tot

Die Musikmafia, deren ursprüngliches Geschäftsmodell (Verkauf von physischen Medien, auf denen Musik oder 'Musik' enthalten ist) schon seit einiger Zeit nicht mehr funktioniert, wird in dieser Woche von unseren verfassungskonformen (Fnord!) Bundestagsabgeordneten unterstützt: Die Medienrechteverwertungskonzerne werden das Recht erhalten, selbsttätig die Stammdaten zu Anschlussinhabern zu ermitteln, die IP-Adressen zugeordnet hatten, von denen (angeblich!) Raubmordkinderpornovergewaltigungsterrorkopiert wurde. 

In weiser Vorraussicht haben die deutschen Abgeordneten ja im vergangenen Jahr das großartige (Fnord!) Gesetz über die verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsdatenspeicherung verabschiedet. Auch von den verblendeten Verfassungsrichertn, die einstweilig angeordnet haben, dass die VDS-Daten nur für die Aufklärung von Katalogstraftaten genutzt werden dürfen, werden unsere großartigen Abgeordneten nicht daran hindern, der Medienmafia freien Zugriff auf VDS-Datenbestände einzuräumen. Es kann ja nicht sein, dass die Verfassung die großartige Industrie daran hindert, dass sie alle potenziellen Kunden bis in die Privatinsolvenz verklagt.

So, genug der Ironie. Was genau die Abgeordneten der großen Koalition für Zahlungen von der Medienmafia-Lobby erhalten haben mögen, kann ich nur vermuten. Ich hoffe jedenfalls stark, dass die Damen und Herren sich noch mal kurz an den Artikel 38 GG erinnern werden, auf dessen Grundlage sie arbeiten müssen. Der sagt unter Anderem: "Sie [die Abgeordneten des Bundestages] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Von einer Bindung an die Vertreter einer Branche, die einfach seit Jahren die Zeichen der Zeit ignoriert, steht da jedenfalls nichts.

Aber wem versuche ich hier etwas vorzumachen? Die Abgeordneten werden so abstimmen, wie die Fraktionsleitungen schon lange beschlossen haben, und ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz abnicken. Danach wird dann die Medienmafia noch mehr angebliche Raubsauger in Grund und Boden klagen, anstatt sich darüber Gedanken zu machen, wie mit Musik wirklich noch Geld verdient werden kann. Mit den Einnahmen wird die Medienmafia dann weiter irgend welche dämlichen Castingshows finanzieren, aus denen dann 'Musiker' hervorgehen, die noch nicht einmal ein einziges hörenswertes Stück Musik produzieren werden. Dann werden die Musikkonzerne einfach noch mehr Leute verklagen, um überhaupt noch Einnahmen zu haben. Hoffentlich wird das Geschäftsmodell sich möglichst schnell selbst zerlegen, wenn immer weniger Strafverfolger bereit sind, diese offensichtliche Abzocke mitzumachen.

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Kommentare

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Manu aus dem Chaos am :

Das dürfte wieder auf eine Klage vor dem Verfassungsgericht rauslaufen. Meine mich zu erinnern, dass es da irgendwo eine Klausel gibt, die genau so einen Scheiss verhindert, ausser es geht um Sachen wie vorsätzlichen Mord. Mir will nur ums Verrecken nicht mehr einfallen, wo ich das gelesen habe :/

Andre Heinrichs am :

Kann es sein, dass du das aus einem unwichtigen (einstweiligen) Urteil eines unwichtigen Gerichts aus Karlsruhe hast? dieses unwesentliche Gericht hat seine Entscheidung auch im Netz verfügbar gemacht. Das Gesetz, was unsere Volksverkäufer hier beschließen werden, dürfte nach dem einstweiligen Urteil zum jetzigen Zeitpunkt schlicht nie zur Anwendung kommen können, es sei denn, die Medienmafia schafft es, Raubsaugen zu einer Katalogstraftat aufzublasen.

doppelfish am :

Nana, lieber Andre,

wollen wir doch mal nicht das dumme Wort Raub (Wegnahme mit Gewalt) nachplappern. Quellenangabe entfällt aus offensichtlichen Gründen

Andre Heinrichs am :

Gähn. Hier könnte jetzt auch wieder meine Originalantwort stehen, aber ich bin grad zu faul, die ganzen Bösen Verbrechen wiederzugeben, die Urheberrechtsverletzer angeblich alle begehen.

Andre Heinrichs am :

Nein, ich rege mich darüber nicht nochmal auf, das hab ich im ersten Teil des Podcasts schon getan.

Andre Heinrichs am :

Meinen Podcast? Klar darf ich, will ich aber nicht.

Die MI? will ich, aber darf ich nicht.

Wen oder was kann ich denn dann in die Tonne treten? Gibt es Freiwillige?

Andre Heinrichs am :

Naja, *wissen* muss die Exekutive nicht. Wobei mir die Meldung zumindest darauf hindeutet, dass die StA nocht ganz so merkbefreit ist, wie unsere Bundestags-Sitzplatz-Warmhalter.

Manu aus dem Chaos am :

Hm

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2008-04/artikel-10555717.asp

Andre Heinrichs am :

Sorry, aber *der* Text kommt mir ziemlich unseriös vor. Einen Vertreter der Beklagten als Begründung dafür, dass Tauschbörsennutzung nicht gewerblich wäre, ist einfach nicht seriös. Es gibt da auch die Meinung, dass es ausreicht, wenn man Geld sparen will, um eine 'gewerbliche' Nutzung zu erkennen. Im Dreifelsfall wird es darauf ankommen, was die Gerichte jeweils entscheiden.

doppelfish am :

Isses nicht nett, daß die armen Staatsanwaltschaften durch dieses Gesetz endlich entlastet werden? Wie geht der Kotz-Smiley?

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