Merkt (immer noch) nichts
mal wieder, dass sie immer noch nichts geMerkt hat. Ja, ein "Betreten der Wohnung" muss der Polizei möglich sein. Lustig, das ist es doch schon. Das nennt sich Durchsuchung. Wenn Frau Merk-Nix nun wie der Bundesschnüffelminister eine heimliche Durchsuchung haben will, dann wird sie wohl mal darlegen müssen, wie sie eine solche Regelung verfassungskonform hinbekommen will. Das dürfte schätzungsweise misslingen.
Nebenbei hat sich der Bundesüberwachungsminister zum Verfassungsgericht ernannt: Laut Heise-Ticker hat der Mann, der sich in den letzten Jahren eine Ohrfeige nach der Anderen in Karlsruhe abholen durfte, seinen Gesetzentwurf jetzt einfach per Erklärung für verfassungskonform erklärt. Wenn mich nicht ganz viel täuscht, dürfte so ein unwesentliches Gericht in Karlsruhe dazu aber das letzte Wort haben. Und das muss nicht mit der Aussage des Anstandsministers übereinstimmen.
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