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Referenz?

Soso, der Herr Wiefelschnüff will also, dass das BKA-Gesetz eine Art Vorlage für viele andere Gesetze werden soll. Aus meienr unwesentlichen Sicht übersieht der Überwachungsfanatiker in den anstehenden Hürden für das Gesetz aber eine ganz wesentliche Hürde: Ich gehe stark davon aus, dass das BKA-Gesetz innerhalb kürzester Zeit einer Untersuchung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen werden wird, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass eine der vielen offensichtlich verfassungswidrigen Passagen im Gesetz verbleiben. Dazu gehören so großartige Regelungen wie die der Zwei BKA-Bediensteten, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, die einen Kernbereichsschutz implementieren sollen, die Videoüberwachung der Wohnungen Unbeteiligter (inklusive Einbruch in die Wohnung zur Installation der Kameras), der offensichtliche Irrsin einer Regelung für Gefahr im Verzug bei der Online-Spionage und sicher noch viele andere Regelungen, die mir gerade nicht einfallen wollen. 

Also, Herr Wiefelschnüff: Nehmen Sie das Gesetz als Vorlage, dann können Sie (oder Ihre Nachfolger gleich auch die daraus abgeleiteten Gesetze vom obersten Gericht zerschlagen bekommen. Aber vielleicht ist das ja genau der Sinn der ganzen Aktion?

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Kommentare

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Falk D. am :

Das mit der verfassungswidrigen Gesetzgebung ist ein Zocken auf die Verfahrenslängen.
Tag 0: Gesetz wird erlassen.
Tag 100: die Durchführungsverordnungen treten in Kraft.
Tag 200+: Ein Bürger erlangt die Möglichkeit zu Verfassungsbeschwerde (bei den Rundfunkgebühren für neuartige Empfangsgeräte halt noch länger).
Tag 600++: Der BGH haut mit dem Hammer drauf.
Tag 900++: der Bundestag beschließt ein wachsweiches Nachfolgegesetz.
Tag 1100++: es gibt eine neue DVerordnung.
Tag 1500++: Die DV wird in Dienstanweisungen gegossen.

Andre Heinrichs am :

ITYM s/BGH/BVerfG/
Sonst verstehe ich nämlich nicht, was der BGH da soll. Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes stellt der Meines Wissens jedenfalls nicht fest.

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